Sprockhövel. Unfall in Haßlinghausen: Eine Fußgängerin (82) verstirbt im Krankenhaus – der Autofahrer (86) musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

Um fahrlässige Tötung ging es im Amtsgericht Hattingen: Ein 86-jähriger Sprockhöveler war angeklagt, eine Fußgängerin (82) in Haßlinghausen angefahren und lebensgefährlich verletzt zu haben.

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Der Anwalt des Angeklagten erschien vor Gericht genauso wie eine Reihe von Zeugen und ein Gutachter. Nur der Angeklagte blieb fern. Sein Anwalt erklärte, der Senior lasse sich entschuldigen und komme wegen der Corona-Pandemie nicht. Deshalb stellte der Verteidiger gleich zu Beginn der Verhandlung den Antrag, seinen Mandanten vom Erscheinen zu entbinden. So erging das Urteil in Abwesenheit des Seniors. Sämtliche Zeugen konnten nach dem Urteil wieder nach Hause gehen, ohne befragt worden zu sein.

Unfall ereignete sich am 28. November 2019 in Haßlinghausen

Der Unfall hatte sich am 28. November des vergangenen Jahres ereignet. Der Sprockhöveler war mit seinem Pkw auf dem Rathausplatz in Haßlinghausen unterwegs. In Höhe der Hausnummer 8 überquerte die Seniorin die Straße als Fußgängerin und wurde vom Wagen erfasst. Der Rettungsdienst brachte die lebensgefährlich Verletzte ins Krankenhaus, in dem sie kurze Zeit später ihren Verletzungen erlag.

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Der Anwalt erklärte, seines Wissens nach habe der Senior eine Karte an die betroffene Familie geschrieben. „Möglicherweise ist es ein Unfall durch Unachtsamkeit gewesen, so wie es jedem von uns passieren kann“, sagte er. Klar ist offensichtlich, dass der Senior nicht zu schnell unterwegs war. „Es hat keinerlei Bremsspuren gegeben, was aber nicht heißt, dass der Angeklagte nicht gebremst hat“, erklärte der Gutachter. Über die Reaktion des Fahrers und seine Konstitution wisse er nichts und könne dazu natürlich keine Angaben machen.

Richter: Angeklagter hätte ja um sein Recht kämpfen können

Richter Johannes Kimmeskamp erklärte, dass der Angeklagte ja vor Gericht um sein Recht hätte kämpfen können. „Dann ist bis hin zum Freispruch alles möglich. Aber dazu muss ein Angeklagter eben auch hier erscheinen.“ Die Staatsanwältin sah auf jeden Fall eine Geldstrafe für angemessen an und beantragte außerdem, dem Angeklagten sofort den Führerschein zu entziehen. Das wiederum rief den Protest des Anwalts hervor, der diese Maßnahme nicht einsah. Alleine das Alter sei doch kein Grund, einen Führerschein einzuziehen, betonte er.

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Doch die Staatsanwältin ließ sich nicht beirren. Schließlich sprach Richter Kimmeskamp das Urteil: Der 86-Jährige, der Eigentum in Sprockhövel hat, bekam ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Diese Bewährungszeit gilt drei Jahre lang. Außerdem muss der Senior 18 Monate lang jeden Monat 400 Euro an Strafe bezahlen, also insgesamt 7200 Euro. Zudem wird ihm der Führerschein für die kommenden drei Jahre entzogen. Ob er danach mit 89 Jahren die Fahrerlaubnis noch einmal erhält, muss dann neu entschieden werden.

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