Sprockhövel. Der 23-Jährige musste sich wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten. Doch bei der Verhandlung in Hattingen sorgte er für eine Überraschung.

Ein 23-jähriger Mann musste sich vor dem Amtsgericht Hattingen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Er war am 22. Juni 2019, als er mit einem BMW am Autobahnkreuz Wuppertal-Nord in Richtung Schwelm fuhr, von einer Polizeistreife kontrolliert worden. Die Beamten stellten dabei fest, dass der angehaltene Fahrer nur über eine Fahrerlaubnis der Klasse M verfügt.

Mopedführerschein mit 15 in Spanien

Mit einem Auto hätte er demnach gar nicht fahren dürfen. Vor Gericht sorgte der Angeklagte dann für eine Überraschung: Der 23-Jährige konnte zwei Führerscheine vorlegen. „Mit 15 Jahren habe ich in Spanien den Mopedführerschein gemacht“, erklärte der Mann. In Deutschland, wo er seit fünf Jahren lebe, machte er dann zusätzlich den Autoführerschein. Dass der Angeklagte über einen Führerschein der Klasse B verfügt, war dem Gericht bis dato unbekannt.

Aus Versehen falschen Schein abgegeben

Zum Verbüßen einer anderen Strafe hatte der Angeklagte seinen Führerschein abgeben müssen. Damals habe er dann aus Versehen den falschen Führerschein eingereicht, erklärte er jetzt vor dem Hattinger Amtsgericht. „Eigentlich ist der nur ein Erinnerungsstück für mich“, sagte der Duisburger auf der Anklagebank. Wenngleich das „Versehen“ nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens war, wunderte sich Richter Johannes Kimmeskamp. Er ließ sich die zwei Führerscheine zeigen.