Sprockhövel. Urteil kann nicht mehr angefochten werden. Stadt Sprockhövel will nun zusammen mit Straßen NRW die Planung für die Umgehungsstraße vorantreiben.

Das jahrzehntelange Ringen um den Bau der Umgehungsstraße L 70n in Niedersprockhövel hat ein Ende gefunden: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat den Antrag einer Straßengegnerin auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg von 2015 abgelehnt und auch erklärt, eine Berufung gegen das aktuelle Urteil sei nicht möglich. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Stadt Sprockhövel nahm den Beschluss des 11. Senats des OVG am Donnerstag überaus positiv auf. „Mir fällt ein Riesenstein vom Herzen“, sagte der Beigeordnete Volker Hoven; ein 30 Jahre schwelender Rechtsstreit sei mit einem Erfolg für die Sprockhöveler Bürger zu Ende gegangen. „Nun können wir die Innenstadt von Niedersprockhövel endlich weiter entwickeln“, so Hoven.

In ihrer Urteilsbegründung machten die Münsteraner Richter geltend, die von der Klägerin angeführten „ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils“ greifen nicht durch, wenn sie keine Argumente bringe und Fakten vorlege, die eine Prüfung des angefochtenen Urteils notwendig machen.

Bürgerinitiative enttäuscht

Auch das Argument der Sprockhövelerin, der Bau der Umgehungsstraße gefährde die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes, da durch den Straßenverlauf landwirtschaftlich genutzte Eigentumsflächen „zerschnitten“ würden und 25 Prozent der Grünlandnutzung verloren gingen, ließ das Gericht nicht gelten. Mit diesen Einwänden zur Existenzgefährdung des angeführten Betriebes hätte sich nach Ansicht der Richter bereits im Vorfeld die Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange auseinander setzen müssen.

Enttäuscht reagierten die Gegner der L 70n auf den Beschluss aus Münster. „Besonders für Niedersprockhövel und für die, die die Glückauf-Trasse zu Entspannung und Sport nutzen, für Bürgermeister, Trassenverein und die Bewohner vom Börgersbruch ist dies keine gute Nachricht“, sagte Martin Debold von der Bürgerinitiative. Sollte bis zur nächsten Kommunalwahl die Straße noch nicht gebaut sein, könnten jedoch alle Gegner die Parteien wählen, die diese ablehnen, um dann eine Mehrheit gegen die Straße im Rat abzubilden, „was vielleicht Schlimmeres verhindern kann“, so Debold.

Der Beigeordnete will jetzt mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Bauträger der L 70n baldmöglichst in Kontakt treten, um die Planung für die Umgehungsstraße voranzutreiben.