Sprockhövel. . Das Oberverwaltungsgericht will sich noch in diesem Jahr mit der L70n befassen.Ziel ist Entlastung der Hauptstraße in Niedersprockhövel besonders vom Lkw-Verkehr.

Ein Ende im Rechtsstreit um die L70n scheint in Sicht. „Das Oberverwaltungsgericht will sich noch in diesem Jahr mit der Sache befassen“, sagt Volker Hoven, Beigeordneter der Stadt Sprockhövel. Er gehe davon aus, dass die Klage abgewiesen werde. Sollte sich dies bewahrheiten, „werden wir die Maßnahme forcieren.“

Die Umgehung soll die Hauptstraße in Niedersprockhövel entlasten. Der Streit um die L70n keimt schon ewig, sogar lange bevor eine Anwohnerin, die von der Initiative „L70 nein Danke“ unterstützt wird, sich durch die Instanzen klagte. Nun könnte das Bauvorhaben zum letzten Mal ins Stocken geraten sein. Der Entscheid des Gerichts wäre endgültig. Die Klägerin ist Eigentümerin einiger Grundstücke, die für den Straßenbau benötigt werden. Sie beanstandet noch weitere Punkte: Verfahrensfehler, Verstöße gegen das Naturschutzrecht und gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen. Ohne die Klage bestünde längst Baurecht. Beklagter ist indes nicht die Stadt, sondern die Bezirksregierung, die im Vorfeld das Planfeststellungsverfahren durchgeführt hat. Die Stadt tritt als Straßenverkehrsbehörde auf, Straßenbaulastträger ist Straßen NRW. Und dennoch sehe es laut Verwaltung wohl recht gut aus für das Vorhaben, das im Landesstraßenbedarfsplan festgehalten ist.

Die ehemalige Landesregierung in Düsseldorf hatte es als vorrangig eingestuft. Und bei der aktuellen Regierung wurden Volker Hoven und Bürgermeister Ulli Winkelmann nun persönlich vorstellig, um für die Ortsumgehung, die von der Wuppertaler Straße auf Höhe des Radweges über Hauptschule und Glückauf-Halle bis zur Haßlinghauser Straße führen soll, zu werben. „Wir haben noch mal nachgehakt“, bestätigt der städtische Beigeordnete. Falls die Klage tatsächlich abgewiesen wird, steht für den Beigeordneten zumindest fest, wann die Straße spätestens fertiggestellt wird: „Ich habe immer gesagt, dass es noch während meiner Amtszeit passiert“, sagt er. Im besten Fall würde der Verkehr in zwei bis drei Jahren über die Ortsumgehung rollen: Wenn die Stadt umgehend die benötigten Grundstücke erwerben kann, wenn Straßen NRW ausreichende Kapazitäten frei hat, wenn das Land zeitnah die finanziellen Mittel bereitstellt.

Zumindest bei dem Erwerb der Grundstücke kann die Verwaltung aktiv werden. Sollten diese nicht verkauft werden, sichert sich die Stadt den Grunderwerb. „Da das öffentliche Interesse überwiegt, wäre das nur eine Formalität.“ Auch ein solches Vorgehen werde im Planfeststellungsverfahren abgewogen. Hoven erwarte durch den Bau der L70n eine spürbare Entlastung der Hauptstraße – vor allem vom Lkw-Verkehr.