Sprockhövel. . Auf der Sprockhöveler Straußenfarm wurde Cannabis angebaut. Nun ist auch der Bruder des früheren Betreibers angeklagt – wegen Beihilfe.

Einer der zwei früheren Betreiber der Straußenfarm in Sprockhövel-Gennebreck sitzt seit 2013 in Haft – wegen Drogenanbaus in einer unterirdischen Cannabis-Plantage auf dem Gelände. Am Mittwoch nun musste sich dessen 38-jähriger Bruder vor dem Schöffengericht am Hattinger Amtsgericht verantworten. „Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge“ wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

In zweien der insgesamt acht tief in die Erde eingegrabenen Übersee-Containern soll der Hagener zwischen September und Dezember 2012 mit an der Aufzucht der Cannabis-Pflanzen beteiligt gewesen sein, so mindestens zwölf Kilogramm Marihuana miterzeugt haben, verlas Staatsanwalt Christian Bolik aus Essen die Anklageschrift.

Nicht das beste Verhältnis zum Bruder

An konkrete Daten allerdings konnte sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Sein zwei Jahre älterer Bruder, ein ehemaliger Polizist, zu dem er „nicht das beste Verhältnis hatte, aber dem ich eine zweite Chance geben wollte“, habe mit ihm 2012 wieder Kontakt aufgenommen.

Alsbald sei er mit ihm von Hagen aus zur Straußenfarm gefahren. Hier sollte der Angeklagte zunächst auf dem Gelände arbeiten – „Richtung Garten- und Landschaftstechnik. Dass es dort die Plantage gab, wusste ich nicht“.

Angeklagter war während des Prozesses angespannt

Zumindest nicht bei den ersten Besuchen. Später dann war er in die Pflanzenpflege mit eingebunden (dass er die Plantage kannte, bestätigte ein Film, den sein Bruder einst aufgenommen hatte). Zweimal täglich habe er die Pflanzen gegossen, dafür am Tag etwa 20 Euro bekommen, Tabak und etwas zu essen, sagte der damals arbeitslose Angeklagte, der während der gesamten Verhandlung sichtlich angespannt wirkte.

Wie viele Cannabis-Pflanzen auf der Plantage insgesamt angebaut wurden, in wie vielen Containern er gearbeitet habe, daran erinnerte er sich indes nicht mehr genau.

Als Alkoholiker mit dem Geld fürs Pflanzengießen die Sucht finanziert

Wie er mehrmals versucht habe, sich seinem Bruder zu widersetzen, schilderte der Angeklagte dagegen eindringlich. Doch dieser habe ihn bedroht. Einmal sei jener sogar bei ihm zu Hause mit einem Sack vorbeigekommen, habe gesagt: „Wenn du irgendetwas sagst, dann tüte ich dich hierin ein.“

Ein als Zeuge geladener Bekannter des Bruders bestätigte das „grausame Verhältnis“. Der Angeklagte sei von seinem Bruder ausgenutzt worden. Und: Als Alkoholiker habe der Angeklagte mit dem Geld fürs Pflanzengießen seine Sucht finanziert. Der in der Justizvollzugsanstalt Essen einsitzende frühere Straußenfarmbetreiber, ebenfalls als Zeuge geladen, machte derweil von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Fünf weitere Zeugen waren noch erschienen, ein Urteil indes erging (noch) nicht. Grund: In der nächsten Verhandlung soll noch ein diesmal nicht erschienener Experte zur Höhe des Cannabis-Ertrages in den Containern gehört werden.

Prozess-Fortsetzung: 16. Mai.