Oberhausen. Die Emschergenossenschaft will unter dem Grundstück von Rolf Kempkes neue Abwasserrohre verlegen. Er ist mit den Bedingungen nicht einverstanden - und ruft Betroffene auf, sich ihm anzuschließen.
Nachdem sich Norbert Rojahn aus Buschhausen darüber beklagt hatte, dass die Emschergenossenschaft unter seinem Grundstück Abwasserrohre verlegt, meldete sich nun ein weiterer Anlieger des Projektes Emscher-Umbau. Auch Rolf Kempkes, der an der Weierstraße wohnt, ist nicht einverstanden mit dem Vertrag, den ihm die Emschergenossenschaft vorgelegt hat.
„So unterschreibe ich das nicht“
„Auch wir haben nichts gegen die Renaturierung der Emscher und die damit verbundene Verlegung der Abwasserrohre unter die Erde. Aber was in dem Vertrag steht, werde ich so nicht unterschreiben“, sagt Rolf Kempkes. Seine Kritik richtet sich in erster Linie dagegen, dass die Emschergenossenschaft Rechte ins Grundbuch eintragen lassen will.
Im Vertragsentwurf heißt es: „Die Emschergenossenschaft ist berechtigt, (...) das belastete Flurstück jederzeit zu betreten bzw. durch Beauftragte betreten zu lassen. Der jeweilige Eigentümer (...) hat sich aller Handlungen zu enthalten, welche die Emschergenossenschaft in der Ausübung ihres Rechtes hindern oder stören können.“
Weiter heißt es - und das beunruhigt Kempkes besonders: „Für die Dauer des Bestehens der Anlagen dürfen auf dem belasteten Flurstück keine baulichen Anlagen errichtet oder sonstige Einwirkungen vorgenommen werden, die den Bestand oder den Betrieb der Anlagen beeinträchtigen können. Eine Überbebauung der Dienstbarkeitsfläche ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Emschergenossenschaft gestattet.“
Neubau mit Keller ist unmöglich
Rolf Kempkes befürchtet nun, dass die Genossenschaft „wohl nie die Genehmigung für einen Neubau auf meinem Grundstück erteilen würde“. Der Grund: „Hier sollen die Rohre mit einem Durchmesser von 1,20 Metern nur rund 6,30 Meter unter der Erde liegen. Wenn man da ein Haus mit Keller bauen will, würde das wohl Probleme geben.“ Anders sah dies beim Grundstück von Norbert Rojahn aus, bei dem die Abwasserrohre rund 30 Meter tief verlegt werden sollen.
Ein weiterer Kritikpunkt Kempkes’ ist die Berechnungsgrundlage für die Entschädigung, die die Emschergenossenschaft den Grundstückseigentümern zahlen will: „Die Emschergenossenschaft räumt selbst eine Wertminderung für die betroffenen Grundstücke von 20 Prozent ein. Sie zahlen uns aber nur eine Entschädigung für den Teil des Geländes, den sie für ihren Abwasserkanal nutzen.“ Dabei, sagt Rolf Kempkes, verliere doch das gesamte Grundstück 20 Prozent an Wert.
Hunderte solcher Verträge
Solche Kritik komme nicht häufig vor, sagt Michael Steinbach, Sprecher der Emschergenossenschaft/Lippeverband: „Wir schließen für dieses Großprojekt Hunderte solcher Verträge ab.“ Bisher habe alles auf dem Verhandlungswege ausgeräumt werden können: „Es besteht immer Verhandlungsspielraum“, versichert der Genossenschaftssprecher.
Allgemein sei die Emschergenossenschaft „natürlich daran interessiert, möglichst einheitliche Verträge“ mit den Eigentümern abzuschließen, unter deren Grundstücken die Abwasserrohre verlegt werden sollen, sagt Steinbach weiter. „Und natürlich brauchen wir bestimmte Vorbedingungen.“ So müsse beispielsweise sichergestellt sein, dass die Emschergenossenschaft die betroffenen Grundstücke für eine Wartung oder Reparatur der Kanäle betreten dürfe.
Auch bei der Höhe der Entschädigungen könne die Emschergenossenschaft nicht frei agieren, sagt Sprecher Michael Steinbach deutlich: „Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist die Emschergenossenschaft an die marktüblichen Preise gebunden.“
Rolf Kempkes sieht noch Klärungsbedarf. Er hofft, dass sich weitere Grundstückseigentümer bei ihm melden, unter deren Gelände ebenfalls Abwasserrohre der Emschergenossenschaft verlegt werden sollen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Betroffene erreichen ihn unter unter der Rufnummer: 66 26 46 (Rolf Kempkes) oder 66 77 78 (Dirk Kempkes)
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