Oberhausen. Viele Oberhausener Bürger machen kein Testament – und das kann ein großer Fehler sein, vor allem, wenn man keine direkten Nachfahren hat. Denn dann lässt das Land Forderungen und Verbindlichkeiten der Verstorbenen ermitteln und betritt dafür auch deren Wohnungen.
Im Idealfall hinterlässt ein Verstorbener ein Testament, in dem er erklärt, wie er sein Vermögen unter den Erben aufgeteilt wissen möchte. Doch was ist, wenn es keine Erben und kein Testament gibt, oder wenn der Verstorbene verschuldet war und Angehörige das Erbe ausschlagen? Dann tritt die Bezirksregierung Düsseldorf auf den Plan.
2013 gab es in Oberhausen 16 dieser sogenannten Fiskalerbschaften. Die Einnahmen beliefen sich auf rund 22.000 Euro. „In drei Fällen wurden Immobilien geerbt. Neun Nachlässe waren überschuldet“, weiß Bernhard Hamacher, Pressesprecher der Bezirksregierung. 20 Erbschaften seien es im Jahr davor gewesen, mit Gesamteinnahmen in Höhe von knapp 63.000 Euro. In vier Fällen waren Immobilien beziehungsweise Grundstücke Bestandteil des Nachlasses, in acht Fällen war die verstorbene Person überschuldet.
Bezirksregierung ermittelt Forderungen
Gibt es einen Überschuss, dann fließt das Geld in den Etat des Landes NRW. Die Landeshaushaltsrechnung für 2012 konstatiert Einnahmen in Höhe von 6,5 Millionen Euro bei Ausgaben von 1,3 Millionen Euro. Bevor allerdings die Bezirksregierung tätig wird, ist es zunächst Sache des Amtsgerichts, einen Nachlasspfleger zu bestimmen, der nach Erben sucht. „Das sind in der Regel Rechtsanwälte“, sagt Joachim Busch, Direktor des Oberhausener Amtsgerichts.
Bleibt die Suche ergebnislos oder wird ein Erbe ausgeschlagen, stellt das Amtsgericht das Erbrecht des Fiskus fest und die Bezirksregierung übernimmt den Fall.
Einer ihrer Mitarbeiter geht in die Wohnung des Verstorbenen, sichtet alle Unterlagen wie Versicherungen und Kontoauszüge, um damit mögliche Forderungen – für oder gegen den Erblasser – zu ermitteln. Er begutachtet auch Gegenstände. Wertvolle Dinge wie zum Beispiel Schmuck Kunst oder Antiquitäten werden über einen Auktionator verkauft.
Besichtigung von Immobilien gehört dazu
„Anfangs ist es eine Überwindung, die Wohnung eines Fremden zu betreten. Mit der Zeit gewöhnt man sich jedoch daran. Je nach Wohnung kann es sich dabei jedoch auch um ein ekliges Unterfangen handeln, da Messie-Wohnungen leider keine Seltenheit sind“, sagt eine Pressesprecherin.
Vermögen sowie Verbindlichkeiten werden durch weitere Recherchen ermittelt. Hierzu gehört auch die Besichtigung von Immobilien. Was geschieht aber, wenn sich nach der Abwicklung einer Fiskalerbschaft doch noch ein Erbe meldet? Dann hebt das Nachlassgericht den Fiskuserbschaftsbeschluss auf und stellt auf Antrag einen Erbschein an den oder die rechtmäßigen Erben aus.
Nachlassgericht informiert sich beim Standesamt
Wie erfährt das Nachlassgericht von einem Todesfall? Über eine Meldung durch das Standesamt, das jemand verstorben ist. „Wurde ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, wird es eröffnet“, erklärt Amtsgerichtsdirektor Joachim Busch. Gibt es kein Testament, informieren z.B Verwandte oder Bekannte des Verstorbenen eine Behörde, auch Gläubiger können sich melden oder das Ordnungsamt. Zu den weiteren Aufgaben des Nachlassgerichts gehören: Verwahrung von Testamenten, Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen. I nfos im Internet unter www.ag-oberhausen.nrw.de. Unter „Suchbegriff“ Nachlassgericht eingeben.