Oberhausen. Disco-Partys speziell für Jüngere sollen Feierfreunde von den Wohnzimmer-Feten weglocken. Mit farbigen Arm-Bändchen und Verzehr-Karten wird geregelt, welche Getränke fließen dürfen. Die Stadt kontrolliert, damit es keine Verstöße gegen den Jugendschutz gibt.
Schulzeit vorbei, Ferien, Ferien schon fast vorbei, aber noch nicht ganz... In den Diskotheken bemühen sich die Veranstalter immer häufiger mit speziellen Tanzkonzepten um die unter 18-Jährigen.
Wenn es um Gründe geht, sich in einer heiteren Runde zu treffen und zu feiern, gibt es bei Jüngeren und Älteren kaum Unterschiede. Wenn aber der Alkohol ins Spiel kommt, gibt es strenge Regeln. Das ist dann nicht mehr Ermessenssache, sondern klar im Jugendschutzgesetz geregelt. Das betrifft auch die Zeiten, an denen Minderjährige auf die Tanzfläche dürfen.
Stadt kontrolliert die Betriebe
Zuletzt gastierte die Party-Serie „Schools Unighted“ im Adiamo in der Neuen Mitte, bei der Gäste ab 16 Jahren angesprochen werden. Dort ist auch der 17-jährige Michel Wolff unterwegs, für ihn ist die Veranstaltung ein Experiment. „Normalerweise treffen wir uns bei Schulfreunden“, sagt er über Wohnzimmer-Partys. Getränke wie Bier und Misch-Alkoholika stammen dann aus dem Supermarkt. In Diskotheken gehe es dagegen selten. „Das spart Geld“, findet er. „Außerdem nervt es, um 24 Uhr schon zu verschwinden, dann ist die Stimmung am besten.“
Denn das Jugendschutzgesetz schreibt vor: Um Mitternacht ist für 16- und 17-Jährige im Tanztempel Feierabend. Bei den Getränken sind Bier, Wein oder Sekt erlaubt, harte Spirituosen wie Schnaps bleiben tabu. Wie aber können die Betreiber das Alter unterscheiden?
Farbige Bändchen und Verzehrkarten
Eine Möglichkeit sind unterschiedlich farbene Armbändchen, wie sie auch bei „Schools Unighted“ verwendet werden. Im Zentrum Altenberg gibt es samstags mit „Disconaut“ einen jüngeren Ausgehtag. Hier steuern es farbige U18-Getränkekarten. Der Ausweis wird an der Tür überprüft, nach Mitternacht gibt es Stichproben. Die Zahl der 16- und 17-Jährigen ist hier rückläufig, wie Ingo Stöck vom Altenberg verrät. „Die meisten Gäste sind sowieso über 18 Jahre alt. Schon um Mitternacht möchte keiner gerne die Disco verlassen, das beeinflusst die Altersstruktur.“
Das liegt wohl auch daran, dass es im Zentrum Altenberg keine Erziehungsbeauftragungen gibt. In den Formularen bestimmen die Eltern für ihr 16- und 17-jähriges Kind eine volljährige Begleitperson, was den Tanz auch nach Mitternacht ermöglichen soll.
Über die Befolgung des Gesetzes wacht die Stadt. In Oberhausen, so heißt es, gibt es regelmäßig Kontrollen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro.