Oberhausen. . Ein 50-jähriger Mann aus Oberhausen verletzte seine Ehefrau mit neun Messerstichen schwer. Jetzt musste sich der Mann vor der 4. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg verantworten. Er wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sprach von einem „tragischer Fall“.

Mit gesenktem Kopf nahm ein 50-jähriger Oberhausener das Urteil des Landgerichts Duisburg entgegen: Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn die 4. Große Strafkammer zu vier Jahren Gefängnis. Am 23. Januar hatte der Mann einen Arztbesuch vorgetäuscht, dann jedoch im Keller seines Wohnhauses an der Stöckmannstraße seiner Frau, die wie jeden Morgen den Müll wegbrachte, aufgelauert. Er sprühte ihr Reizgas ins Gesicht und verletzte sie durch neun Messerstiche schwer.

Das Motiv für die Tat in einer vorbildlich integrierten türkisch-stämmigen Familie blieb unklar. Durch seinen Verteidiger hatte der Angeklagte die Tat zwar eingeräumt, jedoch nichts zu seinen Beweggründen gesagt. Nur so viel war am Ende klar: Es war in den letzten Jahren zu Spannungen zwischen den Eheleuten gekommen. Der Mann litt unter rätselhaften Krankheitssymptomen, vermutlich psychosomatischer Natur. Er verlor seinen Job; seine Frau sorgte fortan für das Einkommen der Familie. „Er konnte seine Rolle als Ernährer nicht mehr ausfüllen“, so deutete es der Staatsanwalt. „Damit kam er offenbar nicht zurecht.“

„Ich habe einen großen Fehler gemacht“, erklärte der Angeklagte in seinem Schlusswort. „Ich kann mir die Tat selber nicht verzeihen.“ Immerhin scheint der Angeklagte sich intensiv mit der Tat auseinanderzusetzen. Die Familie hilft ihm dabei. Nach wie vor stehen seine Ehefrau und die drei gemeinsamen Kinder zu ihm, besuchen ihn regelmäßig im Gefängnis. Im Prozess hatten alle von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Einziges Beweismittel blieb das Geständnis des 50-Jährigen.

Der Fall war erst als versuchter Mord angeklagt worden. Das Schwurgericht gab das Verfahren aber an eine allgemeine Strafkammer ab. Es wurde deutlich, dass der Angeklagte von einem möglichen Tötungsversuch zurück trat, als er das Messer einklappte und den Keller verließ, in dem seine erkennbar noch lebende Ehefrau zurückblieb.