Oberhausen. Die Handy-Benutzung während der Fahrt ist “extrem gefährlich“, da bereits wenige Sekundenbruchteile ausreichen, damit ein Unfall passiert. Die Polizei darf das Telefon nach einem Unfall auswerten, will es aber nicht zur Routine machen. Die Autofahrer sind meist mit ihren Gedanken ganz woanders.

Kurz eine SMS tippen oder schnell einen Anruf annehmen: Wer als Autofahrer nur für einen Moment abgelenkt ist und sich mit seinem Handy, aber nicht der Fahrbahn beschäftigt, kann innerhalb weniger Augenblicke bereits einen verhängnisvollen Verkehrsunfall auslösen. „Die Benutzung ist extrem gefährlich“, so Dieter Elsenrath-Junghans, der Vorsitzende der Oberhausener Verkehrswacht. „Innerhalb weniger Sekundenbruchteile kann man dem Vordermann auffahren und einen Unfall verursachen.“ 558 Mal erwischte die örtliche Polizei im vergangenen Jahr Autofahrer, die am Steuer mit ihrem Handy hantierten.

Mit den Gedanken woanders

Elsenrath-Junghans verdeutlicht die Gefahr. „Man missachtet die Vorfahrt und kann im schlimmsten andere Menschen verletzen.“ Wer sich so verhält, handle grob fahrlässig. „Nur mit einer Hand am Steuer und dann auch noch mit seinen Gedanken ganz woanders – da bleibt die Sicherheit auf der Strecke“, so Elsenrath-Junghans.

„Subjektiv habe ich den Eindruck, dass das Problem zunimmt. Denn das Handy spielt gerade bei jungen Menschen 24 Stunden am Tag eine wichtige Rolle.“ Die Möglichkeit, bei einer Verkehrskontrolle erwischt zu werden, werde in Kauf genommen. „Wir versuchen innerhalb unserer Aktionen junge Autofahrer auf die Gefahren hinzuweisen. ‘Könnt ihr, wenn ihr am Steuer sitzt, auf das Handy verzichten?’, frage ich die jungen Erwachsenen immer wieder.“

Zudem ein Punkt in Flensburg

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a). Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.

Im Bußgeldkatalog ist eine Strafe von 40 Euro für Autofahrer festgeschrieben, die am Steuer telefonieren. Zudem erhält derjenige Fahrzeugführer einen Punkt in der Verkehrssünderkartei Flensburg. Bei einem Unfall kann die Handynutzung als grobe Fahrlässigkeit bewertet werden.

Auch Fahrradfahrer können bestraft werden, wenn sie mit dem Handy am Ohr erwischt werden. Das Bußgeld beläuft sich hier auf 25 Euro.

Auch die nordrhein-westfälische Polizei thematisiert das Telefonieren am Steuer in ihrer Kampagne „Crashkurs NRW“. Dort werden den Jugendlichen, meist Schülern der 10. oder 11. Klasse, auch Unfälle gezeigt, die durch die Handynutzung verursacht wurden.

Polizei wertet im Einzelfall das Telefon aus

In anderen NRW-Städten wird zudem davon ausgegangen, dass die Handy-Nutzung am Steuer im hohen Maße zur Verursachung von Unfällen beiträgt. Die Polizei in Köln will so künftig routinemäßig Mobiltelefone bei schweren Zusammenstößen beschlagnahmen, auch ohne entsprechende Hinweise. „So etwas in der Form planen wir derzeit nicht“, so der Oberhausener Polizeisprecher Andreas Wilming-Weber. „Es gibt aber im Einzelfall die Möglichkeit, das Telefon auszuwerten.“

Laut Wilming-Weber gebe es für generelle Beschlagnahmungen keine Veranlassung. „Die Auswertung der Unfälle im vergangenen Jahr zeigt, dass vor Ort in Oberhausen im vergangenen Jahr in keinem Fall die Handynutzung ursächlich war.“ Nichtsdestotrotz verdeutlicht er: „Wir werden jeden Verstoß verfolgen. Denn wer mit dem Mobiltelefon am Ohr unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.“