Oberhausen. . Mitarbeiter der Post können manchmal ganz schön stur sein: Ein Elternpaar wollte ein Nikolaus-Paket, das an ihren achtjährigen Sohn adressiert war, bei der DHL-Filiale im Oberhausener Süden abholen. Doch die dortigen Postler verweigerten den Eltern das Paket - aus erstaunlichen Gründen.

Wenn Moritz Conrad seinen Schoko-Nikolaus aus dem Paket holen kann, dann ist der hoffentlich noch nicht geschmolzen. Denn der süße Zeitgenosse hat dann schon eine lange Reise hinter sich.

Eigentlich sollte die Nascherei pünktlich zum Nikolaustag bei dem Achtjährigen in Oberhausen ankommen – als Geschenk von der Patentante. Doch da kam die DHL ins Spiel. Die sollte das Paket zu Moritz und seiner Familie bringen, der Bote stand aber vor geschlossener Tür. So füllte er den Benachrichtigungszettel aus und nahm das Paket wieder mit zur DHL-Filiale im Oberhausener Süden.

Wut im Bauch

Mama und Papa Conrad machten sich also auf zur Filiale, um das Paket abzuholen. Daraus wurde aber nichts. Michael Conrad: „Man hat uns mitgeteilt, wir bekämen das Paket nur, wenn unser Sohn uns eine Vollmacht erteilt. Obwohl wir uns mit unserem Personalausweis legitimiert und die Krankenkarte unseres Sohnes gezeigt haben.“

Ohne Paket, dafür aber mit Wut im Bauch suchten die Conrads Rat bei der Postzentrale in Bonn: „Hier sagte man uns zunächst, das könne nicht mit rechten Dingen zugehen. Später aber hieß es, das Vorgehen sei korrekt.“ Dafür hat Michael Conrad kein Verständnis: „Es kann doch nicht sein, dass ein Achtjähriger eine Vollmacht ausstellen muss, damit seine Erziehungsberechtigten ein Paket entgegennehmen können.“

Wer die Tür öffnet, bekommt das Paket

Paket-Zustellungen an der Haustür unterliegen anderen Regeln als die Abholung in einer Post- oder DHL-Filiale. Öffnet an der auf dem Paket angegebenen Adresse jemand die Tür, wird vorausgesetzt, dass dieser berechtigt ist, das Paket anzunehmen – auch ohne Personalausweis, erklärt der Postsprecher.

Das gilt auch, wenn der Paket-Bote seine Lieferung bei einem Nachbarn abgibt. Um auszuschließen, dass ein Paket – zum Beispiel wegen eines Nachbarschaftsstreites – nicht an den wirklichen Empfänger ausgehändigt wird, wird dieser mit einem Zettel darüber benachrichtigt, bei welchem Nachbarn die Sendung wartet.

Mitarbeiter riss Sohn das Paket aus den Händen

Schlimmer geht’s nimmer, dachte der Familienvater, doch hier irrte er: „Wir haben dann unseren Sohn von der Schule abgeholt und sind noch mal zur DHL-Filiale gefahren: Noch immer bestand der Mitarbeiter auf einer Vollmacht und hat sogar meinem Sohn das Paket, das der schon in Händen hielt, wieder weggerissen.“

Rainer Ernzer, Sprecher der Deutschen Post, zu der die DHL gehört, hat Verständnis für den Ärger des Familienvaters, sagt aber: „Der DHL-Mitarbeiter in Oberhausen hat die Richtlinien sehr genau genommen. Der achtjährige Junge hätte tatsächlich seinen Namen unter die Vollmacht auf der Benachrichtigung setzen müssen, wenn er schon schreiben kann. Dann hätte der Personalausweis der Eltern gereicht. Ansonsten hätten diese die Geburtsurkunde des Kindes mitbringen müssen.“ Er rät, wenn jemand einem Kind ein Paket schicken will, sicherheitshalber immer den Namen eines Elternteils mit auf die Adresse zu schreiben.

Michael Conrad schüttelt über solche Richtlinien den Kopf. Er und seine Frau haben sich jetzt dazu entschlossen, dem Rat von Post-Sprecher Rainer Ernzer zu folgen und sich das Paket mit der süßen Fracht ein zweites Mal zustellen zu lassen. „Hoffentlich sind wir dann zu Hause...“