Oberhausen. Briefkastenfirmen verschicken Formulare an Selbstständige, in die sie ihre Gewerbeinformationen eintragen sollen. Wer darauf eingeht, sitzt in der Kostenfalle.
Sie sehen wie offizielle Schreiben aus, dahinter verbirgt sich fiese Abzocke: Selbstständige bekommen per Post die Aufforderung, ihre Gewerbeinformationen zu übermitteln. Wer darauf eingeht, sitzt schnell in der Kostenfalle. Eines dieser Schreiben bekam auch Uerige-Chefin Helga Dehorn. „Ich wusste sofort, was für eine Masche das ist, weil wir in regelmäßigen Abständen solche Aufforderungen bekommen“, so Dehorn. Ihre Sorge gilt den jüngeren Kollegen, die vielleicht noch unerfahren sind.
Und ihre Sorge ist nicht unbegründet: „Wer solch ein Schreiben beantwortet, sieht sich schnell einer Zahlungsaufforderung ausgesetzt“, weiß Andreas Zaunbrecher von der Industrie- und Handelskammer. „Da wird dann mit den Säbeln gerasselt und mit Inkassobüros oder gerichtlichen Schritten gedroht.“ Betroffen sind nicht nur Gastronomen, sondern jedes Unternehmen, vom kleinen Selbstständigen bis hin zur großen Firma.
Rechtliche Grauzone
Das Problem dabei: Rechtlich bewegen sich die Absender solcher Schreiben in einer Grauzone, da auf den mitgeschickten Formularen meistens das Wort „Angebot“ auftaucht. Und jemandem ein Angebot zu unterbreiten, so Zaunbrecher, sei grundsätzlich nichts Verbotenes. Erst im Kleingedruckten steht, dass der Service Geld kostet. Im Fall von Helga Dehorn war es die Firma Widi Wirtschaftsinformationsdienste, die die Uerige-Chefin aufgefordert hat, sich in der Datenbank „Zentrale Gewerbeauskunften.de“ zu registrieren. Die Firma, die ihren Sitz in Hamburg angibt, ist keine Unbekannte, sagt Peter Breun-Goerke vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität: „Diese Schreiben werden zu Tausenden verschickt. Im Registerportal für Hamburg gibt es diese Firma allerdings nicht.“
Die Auffassung von Andreas Zaunbrecher teilt der Rechtsexperte nicht: „Unserer Ansicht nach ist das Vorgehen dieser Firma illegal.“ Widi sei bereits abgemahnt worden und auch die Staatsanwaltschaft sei eingeschaltet. Doch die wird es nicht leicht haben, die Verantwortlichen hinter der Briefkastenfirma zu ermitteln, denn die angegebene Hamburger Adresse (Neuer Wall) ist bekannt dafür, Abzockern als Schein-Firmensitz zu dienen. Wäre Helga Dehorn auf die Masche hereingefallen, hätte sie 570 Euro zahlen müssen. So steht es im Kleingedruckten. Ihr war die Masche bekannt, doch so geht es nicht jedem. „Darauf fallen immer wieder Leute herein“, so Thomas Kolaric vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. „Es sollte bekannt sein, dass man davon die Finger lassen soll, aber das Schreiben sieht amtlich aus und im Tagesgeschäft hat man oft nicht viel Zeit, sich damit auseinanderzusetzen.“
Nichts unterschreiben
Peter Breun-Goerke rät: Derartige Formulare auf keinen Fall unterschreiben, im Zweifelsfall die Echtheit überprüfen lassen. Wer jedoch auf die betrügerische Mache hereingefallen ist, sollte Rücksprache mit einem Anwalt halten und unverzüglich die Wirksamkeit der nachfolgende Zahlungsaufforderung schriftlich anfechten.