Oberhausen.

Es war ein Schnäppchenangebot, das Helga und Horst gebucht hatten: eine einwöchige Kreuzfahrt im persischen Golf für 2800 Euro. Doch aus der Traumreise wurde nichts: Statt in Dubai, wo sie an Bord gehen sollten, landeten sie im Januar 2012 auf dem Amsterdamer Flughafen. Von dort ging’s nicht mehr weiter. Doch der Reiseveranstalter wollte sich davon nichts annehmen, erstattete dem Ehepaar statt 2800 Euro lediglich 140 Euro. Mit Hilfe des Oberhausener Anwalts Dr. Stefan Mogk erstritten die Wests vor dem Landgericht München schließlich über 4193,39 Euro für die Rückerstattung des Reisepreises plus Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. „Das Geld wurde Anfang dieses Jahres überwiesen“, freut sich Helga West.

Alles andere als erfreulich waren die Begleitumstände. Statt von München nach Dubai, wie es zunächst auch vorgesehen war, wurde das Ehepaar, das sich die Kreuzfahrt anlässlich der Goldenen Hochzeit zum Geschenk gemacht hatte, nach Amsterdam geflogen. „Von da sollte es an den Persischen Golf gehen“, sagt Horst West. Aber der Flug des niederländischen Luftverkehrsunternehmens KLM wurde gecancelt. „Andere Flugverbindungen nach Dubai, ob nun direkt oder über einen Drittflughafen, gab’s an dem Tag auch nicht mehr. Wir hatten also keine Chance, den Ablegetermin des Kreuzfahrtschiffs irgendwie zu schaffen“, sagt Horst West.

Endlose Warteschleife

Was also tun? Bei der angeblich 24-stündig erreichbaren Service-Hotline des Reiseveranstalters landeten sie trotz mehrfacher Versuche immer wieder in einer endlos langen Warteschleife. Irgendwann gaben die beiden auf und nahmen das Angebot der KLM an, in einem Amsterdamer Hotel zu übernachten. Zornig und enttäuscht fuhren sie am nächsten Tag mit der Eisenbahn wieder nach Hause. „Am Flughafenbahnhof in Amsterdam wurden uns auch noch Taschen, Geld und EC-Karte gestohlen“, sagt Helga West.

Zurück in Oberhausen wandten sie sich an Rechtsanwalt Mogk. Er bot dem in München ansässigen Reiseveranstalter eine Kompromisslösung an. Doch im Gegensatz zur KLM, die dem Paar 600 Euro erstattete, sei der überhaupt nicht darauf eingegangen. Mogk: „Das ist eine vielfach geübte Taktik. Reiseveranstalter lassen den Kunden am langen Arm verhungern, weil sie darauf setzen, dass er die Prozesskosten scheut.“

Veranstalter musste zahlen

Bei den Wests hatte der Veranstalter allerdings Pech: „Wir haben eine ADAC-Rechtsschutzversicherung.“ Zu zwei Gerichtsterminen fuhren die Oberhausener – auch Stefan Mogk kam mit – in die bayerische Hauptstadt. Ein Einsatz ihres Anwalts, den die Klienten besonders herausheben, denn: Angesichts des relativ geringen Streitwerts ist es eigentlich üblich, die Sache einem Anwaltskollegen am Gerichtsort zu übergeben. „Herr Mogk setzte sich unheimlich für uns ein.“

Der Einsatz hat sich gelohnt. Das Nachsehen hat der Veranstalter. Er musste nicht nur an das Ehepaar zahlen, sondern auch noch den weitaus größten Teil der Anwalts- plus Verfahrenskosten tragen.

Eine neue Kreuzfahrt planen die Wests jetzt erst mal nicht mehr. Ihre nächste Urlaubsreise geht nach Österreich.