Oberhausen. .

Mit deutlichen Urteilen endete vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen zwei Oberhausener. In der Nacht zum 21. August 2012 waren sie in die Dienstwohnung einer Pfarrerin (57) in Mülheim-Styrum eingebrochen, hatten die Frau aus dem Schlaf gerissen, sie mit einer Waffe bedroht und ihr so Geld, Schmuck und ein Auto abgepresst. Wegen schweren Raubes verurteilte die Jugendkammer den 26-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Gefängnis. Zugleich ordneten die Richter die Unterbringung des Alkohol- und Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt an. Der bislang unbescholtene heranwachsende Komplize muss für drei Jahre und drei Monate in Jugendhaft.

Die 57-Jährige hatte in der Tatnacht Todesangst durchleben müssen. Mit dem, was die Täter in der Wohnung fanden, hatten sie sich nicht zufrieden gegeben. Die Frau blieb so lange in der Gewalt eines der Täter, bis sein Komplize mit der Bankkarte der Frau und der ihr mit Drohungen entlockten Geheimzahl Geld von einem nahen Automaten abgeholt hatte.

Die beiden Angeklagten hatten bis zuletzt beteuert, dass kein Überfall geplant gewesen sei. Sie hätten lediglich einen Einbruch begehen wollen und seien davon überrascht worden, dass die Pfarrerin Zuhause gewesen sei. Dass die Angeklagten zumindest auftauchenden Widerstand hätten brechen wollen, sei an dem Umstand erkennbar, dass sie eine Pistole dabei hatten, konterten die Richter. Und Plan hin, Plan her, stehe zweifelsfrei fest, dass die Angeklagten den Tatbestand des schweren Raubes verwirklichten.

Bereits vor einem Monat hatte das Gericht das Verfahren gegen zwei 20 und 22 Jahre alte Frauen aus Eschweiler, die ursprünglich wegen Mittäterschaft angeklagt gewesen waren, beendet. Die beiden jungen Frauen hatten die Täter im Auto begleitet und vor der Wohnung gewartet, ohne zu wissen, was die Männer vorhatten. Wegen ihres vergleichsweise geringen Tatbeitrages wurde das Verfahren gegen die 19-Jährige mit Blick darauf, dass sie sechs Monate in Untersuchungshaft saß, eingestellt. Die 22-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.