Oberhausen. .
Ostern steht vor der Tür und damit auch die Frage: „Wie ist das eigentlich mit dem Osterfeuer?“ In manchen Gärten lodern an den Feiertagen wieder Feuer, manchmal über mehrere Stunden und mit meterhohen Flammen. Das jedenfalls beklagt ein Leser dieser Zeitung.
Genau das aber ist untersagt, betont Horst Ohletz, Leiter des Bürgerservice’ der Stadt Oberhausen. Zwar dürfen Osterfeuer von Karsamstag bis Ostermontag ohne besondere Genehmigung abgebrannt werden, es darf aber nicht einfach wild drauflos gezündelt werden.
Regeln beachten
Paragraf 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Oberhausen erlaubt das Osterfeuer nur in Verbindungen „mit Veranstaltungen zum Zwecke des Brauchtums“. Ohletz: „Wenn man sich mit seinen Nachbarn zum Glas Bier trifft, ist das noch lange keine Brauchtumsveranstaltung.“ Ein Osterfeuer diene dann der Brauchtumspflege, wenn es von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Insofern sind Osterfeuer, die Gemeinden oder Sportvereine zünden, durchaus als Brauchtum zu sehen. Die Stadt stellt klar, dass Feuer, die nur zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle gezündet werden, grundsätzlich verboten sind.
Auch wenn die Voraussetzungen für ein Osterfeuer gegeben sind, müssen weitere Regeln beachtet werden. Für das Abbrennen dürfen nur trockenes, naturbelassenes Holz, Rinde, Reisig oder Zapfen verwendet werden. Sperrmüll, anderer Müll oder gar Autoreifen gehören nicht ins Feuer.
Bußgeld bis zu 500 Euro
Zum Anzünden dürfen keine Mineralöle oder mineralölhaltige Stoffe verwendet werden. Das Feuer muss von mindestens einer volljährigen Person beaufsichtigt werden. Aus Sicherheitsgründen muss zu brennbaren Gegenständen im Umfeld ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Sobald eine Gefahr oder eine erhebliche Belästigung für Personen oder die Umgebung entsteht, ist das Feuer zu löschen. Die Glut muss abgelöscht, Verbrennungsrückstände müssen beseitigt werden. Und weil Kleintiere wie Igel einen Holzhaufen gern als Unterschlupf nutzen, muss das Holz, wenn es bereits längere Zeit geschichtet war, kurz vor dem Abbrennen umgeschichtet werden. Das verhindert, dass Tiere, die dort Unterschlupf gefunden haben, ein Opfer der Flammen werden.
Der Ordnungsdienst der Stadt wird nicht gezielt zur Osterfeuerkontrolle losziehen, wohl aber bei Beschwerden einschreiten. Dann können durchaus auch mal Bußgelder von bis zu 500 Euro fällig werden, sagt Stadtsprecher Martin Berger.