Duisburg. . Fünf Stunden lang lief ein 29-jähriger Oberhausener im Oktober vergangenen Jahres auf einem Flachdach auf und ab. Mitten in der Nacht. Kurz zuvor hatte er auch seine Wohnung in Brand gesetzt. Am Freitag stand er vor dem Landgericht. Eine Strafe gab es nicht. Aber er muss in die Psychatrie.
Es war ein spektakulärer Einsatz, der in der Nacht zum 1. Oktober 2012 Polizei und Feuerwehr in Atem hielt. Während eine lichterloh brennende Wohnung im 5. Geschoss eines Wohnkomplexes an der Bebelstraße gelöscht wurde, Wohnungen evakuiert wurden, versuchte die Polizei, einen Mann vom Flachdach zu bekommen, der dort oben auf und ab lief und mit Selbstmord drohte. Schnell wurde klar, dass es die Wohnung des 29-Jährigen war, die brannte, und dass er sie selbst angezündet hatte. Am Freitag stand er vor dem Landgericht Duisburg.
Gegen 23.30 Uhr hatte der Angeklagte mit einem Feuerzeug das Sofa in seinem Appartement angezündet, war dann auf den Balkon gegangen. Von dort hatte er die Polizei angerufen, weil er angeblich verprügelt worden war. Als die ersten Einsatzkräfte eintrafen, kletterte der Anrufer aufs Dach.
Polizei holte ihn vom Dach
Die Feuerwehr konnte die völlig zerstörte Wohnung schnell löschen, stellte Sprungkissen auf. Doch es dauerte mehr als fünf Stunden, bis ein Sondereinsatzkommando den 29-Jährigen vom Dach holte: Mit einer Elektroschockpistole wurde er außer Gefecht gesetzt.
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Der Angeklagte gestand die Brandstiftung vor der Strafkammer rückhaltlos ein. Eine Erklärung für sein Verhalten hatte er allerdings nicht. Der schon lange alkohol- und drogenabhängige Hilfsarbeiter berichtete, er habe in der Vergangenheit bereits mehrfach unter Angstzuständen und Verfolgungswahn gelitten. So auch in der Tatnacht.
Leiden unter einer Psychose
Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass der 29-Jährige unter einer durch Alkohol- und Drogenmissbrauch ausgelösten Psychose leide. Am Tatabend habe der Mann einen akuten Schub gehabt und sich deshalb aller Wahrscheinlichkeit nach im Zustand völliger Unzurechnungsfähigkeit befunden.
Vom Vorwurf der schweren Brandstiftung sprachen die Richter den Angeklagten frei. Da ohne Therapie aber weitere gefährliche Taten zu erwarten seien, ordneten sie die Unterbringung des 29-Jährigen in einer geschlossenen Entziehungsanstalt an.