Oberhausen.

Aus Frust über seinen früheren Arbeitgeber warf der 37-jährige Jörg P. eine Handvoll brennender Taschentücher durch den Briefkastenschlitz eines Angelgeschäfts an der Obermeidericher Straße. Das war im November 2010. Gestern wurde er vor dem Amtsgericht Oberhausen wegen versuchter Brandstiftung zu einer Freiheitsstraße von drei Jahren verurteilt.

Als „sachgemäß“ bezeichnete Richter Peter Dück dieses Urteil gerade deshalb, weil sich das Geschäft in einem Mietshaus befindet, indem zur Tatzeit (0.35 Uhr) nichtsahnende Menschen schliefen. Es sei nur einem Zufall geschuldet, dass niemand zu Schaden gekommen sei. Da unter den Bewohnern viele Einwanderer seien, habe die Tat auch eine politische Dimension. „Selbst wenn der Täter das Motiv nicht hat, der Verdacht eines Angriffs auf Einwanderer liegt dann immer nahe. Das hätte phänomenale Folgen für Oberhausen gehabt“, so Dück. „Es ist pervers, ein Haus anzuzünden.“

P.s Tat war jedoch ein Racheakt: Er habe seinen Ex-Chef „ärgern“ wollen, der ihn gemobbt und ihm gekündigt habe. Nachdem er sich in einer Kneipe Mut angetrunken hatte, fasste er den Entschluss: Er habe „nur zündeln, aber niemanden verletzen“ wollen. Deshalb sei er nach der Tat in der Nähe geblieben. Der lebensrettende Zufall bestand in der Rückkehr eines Anwohners, der das Feuer mit einem Eimer Wasser löschte.

Sein Geständnis und die Tatsache, dass nichts schlimmeres passiert ist, wurde zu seinen Gunsten ausgelegt – immerhin hätten es auch elf Jahre werden können.

Negativ wirkte sich für ihn jedoch der Umstand aus, dass er genau wusste, dass sich hinter dem Briefschlitz brennbares Material befand. Neben einem Holzregal lagen dort auch Plastikgegenstände. „Gerade diese Giftgase sind tödlich für Menschen“, sagte Dück. Weiter sah Dück bei P. keine echte Reue. Dieser habe nicht einmal das Schlusswort zur „pro forma Entschuldigung“ genutzt.