Oberhausen. .
Es war ein spektakulärer Einsatz, der in der Nacht zum 1. Oktober 2012 Polizei und Feuerwehr in Oberhausen in Atem hielt Während eine lichterloh brennende Wohnung im fünften Obergeschoss eines Wohnkomplexes an der Bebelstraße gelöscht wurde, Menschen aus ihren Wohnungen gerettet wurden, versuchte die Polizei mit ganzer Kraft, einen Mann vom Flachdach zu bekommen, der dort oben auf und ab lief und mit Selbstmord drohte. Schnell wurde klar, dass es die Wohnung des 29-Jährigen war, die brannte, und dass er sie selbst angezündet hatte. Am gestrigen Freitag stand er dafür vor dem Landgericht Duisburg.
Gegen 23.30 Uhr hatte der Angeklagte mit einem Feuerzeug das Sofa im Zimmer angezündet, war dann auf den Balkon gegangen. Von dort hatte er die Polizei angerufen, weil er angeblich verprügelt worden sei. Als die ersten Einsatzkräfte feststellten, dass die Wohnung des Anrufers brannte, kletterte der irgendwie vom Balkon auf das Dach des Hauses.
Wohnung wurde schnell gelöscht
Die Feuerwehr konnte die völlig zerstörte Wohnung schnell löschen, stellte Sprungkissen für den Selbstmordkandidaten auf. Doch es dauerte mehr als fünf Stunden, bis ein Sondereinsatzkommando den 29-Jährigen vom Dach holen konnte: Mit einer Elektroschockpistole wurde er außer Gefecht gesetzt.
Der Angeklagte gestand die schwere Brandstiftung vor der Strafkammer rückhaltlos ein. Eine Erklärung für seine Tat hatte er allerdings nicht. Der schon lange alkohol- und drogenabhängige Hilfsarbeiter berichtete, er habe in der Vergangenheit bereits mehrfach unter Angstzuständen und Verfolgungswahn gelitten. So auch in der Tatnacht.
Alkohol und Drogen lösten Psychose aus
Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass der 29-Jährige unter einer durch Alkohol und Drogen ausgelösten Psychose leide. Am Tatabend habe der Mann sich wahrscheinlich im Zustand völliger Unzurechnungsfähigkeit befunden.
Vom Vorwurf der schweren Brandstiftung mussten die Richter den Angeklagten aus diesem Grunde am Ende freisprechen. Zur Therapie ordneten sie die Unterbringung des 29-Jährigen in einer geschlossenen Entziehungsanstalt an.