Oberhausen. . Nach dem Großbrand des „Irish Pub“ am Centro in der Silvesternacht dauern die Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung an. Ein schnelles Comeback der beliebten Pinte gilt auch nach Abschluss der Ermittlungen als unwahrscheinlich. Zunächst müssen Haftungsfragen geklärt werden.

Genau eine Woche ist es her, dass sich eine Feuerwerksrakete in das Reetdach der Centro-Gastronomie „Irish Pub“ gebohrt hat.

Das 16 Jahre alte Schilf hatte sich in der Silvesternacht entzündet, ein großer Teil des Obergeschosses wurde durch die Flammen zerstört. Erst nach sieben Stunden hatte die Feuerwehr die Flammen unter Kontrolle.

Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung

Gäste der beliebten Pinte hoffen seitdem auf ein schnelles Comeback der irischen Gaststätte, doch damit ist nicht zu rechnen: Die Ermittlungen der Brandursache ist zwar zu einem Ergebnis gekommen, einen Verursacher gibt es bisher jedoch nicht. Bis letztlich auch die Haftungsfragen abgeschlossen sind, droht eine Hängepartie.

Ausgebrannter Pub als Attraktion

Foto: Gerd Wallhorn / WAZ FotoPool
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„Die Zukunft des Gebäudes klärt sich erst nach dem Ende der Ermittlungen“, sagt Centro-Sprecher Jens Knetsch. Das Gebäude ist von beiden Seiten abgesperrt worden und wird durch Sicherheitspersonal bewacht. Ein Scheinwerfer beleuchtet seitdem die Ruine in der Dunkelheit. Das Gebäude gehört dem Centro - der „Irish Pub“ ist Pächter.

Auch wenn die Polizeiarbeit anhält, ist die Wahrscheinlichkeit eine Person zu ermitteln, die in der Silvesternacht die ursächliche Rakete abgeschossen hat, gering. Für die Versicherung wäre dies aber von entscheidender Bedeutung.

Schwammige Verordnung im Sprengstoffgesetz

Ingo Aulbach, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute Rhein-Ruhr erklärt: „Der Eigentümer schließt eine Gebäudeversicherung ab, die auch das Dach beinhaltet. Der Pächter versichert seine Einrichtung mit der Inhaltsversicherung. Wäre eine Privatperson der Verursacher, greift die Haftpflichtversicherung.“ Der Umstand des Brandes ist jedoch maßgeblich.

Denn liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, haftet die Privatperson mitunter selbst. Soll heißen: Wer unbekümmert direkt vor einem Reetdach knallt, könnte bereits grob fahrlässig handeln. Sollte also tatsächlich eine Person ermittelt werden, dürfte diese Bewertung dann ein Richter übernehmen. Das Verbot von Feuerwerkskörpern vor Reetdächern steht übrigens im bundesweit geltenden Sprengstoffgesetz, die Entfernung ist in der Verordnung mit „nicht in unmittelbarer Nähe“ jedoch schwammig definiert.

Brand des „Irish Pub“ selbst in Japan ein Thema

Unterdessen spenden die Gäste dem Pub und seinen Angestellten im Internet weiter Trost. Vor dem Pub machen sich Passanten immer wieder selbst ein Bild – schießen Fotos von der Ruine. So wie Rainer Schmidt: „Ich habe gestern mit einer Bekannten gesprochen, die bei ihrem Urlaub in Japan von dem Feuer über das Internet erfahren hat. Sie ist traurig und hofft, dass der Pub bald wieder öffnet.“

Doch tatsächlich benötigen Pub-Fans wohl Geduld. Die Frage „Neubau oder Renovierung“ ist erst nach einem Kosten-Gutachten zu beantworten.

Brandruine Irish Pub

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Der "Irish Pub" am Centro Oberhausen am Morgen nach dem Großbrand. Foto: Ulla Emig / WAZ Fotopool
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