Oberhausen. Ab dem 19. Januar gelten neu ausgestellte Fahrlizenzen nur noch 15 Jahre. Viele Oberhausener wollen ihren alten Schein deshalb umtauschen.

Die Oberhausener Führerscheinstelle erlebt derzeit einen wahren Ansturm von Autofahrern, die ihren alten Führerschein gegen einen neuen eintauschen wollen. Denn Führerscheine, die ab dem 19. Januar ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig. Dafür sorgt eine neue EU-Richtlinie, die jetzt in Kraft tritt. „Diese Neuregelung führt derzeit in Oberhausen zu einer regelrechten Antragsflut“, bestätigt Stadtpressesprecher Uwe Spee auf NRZ-Anfrage. Auch aus anderen Kommunen wie Bochum, Bottrop oder dem Ennepe-Ruhr-Kreis werden Rekordsteigerungen bei den Anträgen gemeldet.

„Im November 2012 gab es noch 96 Anträge. Dagegen waren es im Dezember schon 342“, so Spee. Das ist besonders erstaunlich, hatte doch die Stadtverwaltung ihre Mitarbeiter zwischen Weihnachten und Neujahr in den Zwangsurlaub geschickt und so für einen verkürzten Arbeitsmonat gesorgt.

Auch 2013 wollen die Oberhausener schnell noch ihre Führerscheine umstellen lassen. „Allein am 2. und 3. Januar hat es weitere 62 Anträge gegeben“, erklärt Spee weiter. Am gestrigen Freitag, an dem die zuständige Führerscheinstelle nur bis 12 Uhr geöffnet hatte, mussten die Oberhausener ebenfalls viel Geduld aufbringen. Bis die eigene Nummer aufgerufen wurde, konnte so schon einige Zeit vergehen.

Keine Pflicht zum sofortigen Umtausch

Dabei ist so recht keine rationale Erklärung für diesen Ansturm zu finden. Eine Pflicht zum Umtausch gibt es derzeit nämlich nicht. „Der alte graue Führerschein oder sein rosafarbener Nachfolger sind weiterhin gültig“, erklärt Pressesprecher Spee. Ob es dann am handlicheren Scheckkartenformat liegt, das die Oberhausener der alten Papierform vorziehen?

Eu schreibt Befristung vor

Hintergrund für die künftige Befristung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG.

Ziel ist es, das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden.

Um die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern, beinhaltet die Richtlinie unter anderem Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen, zu ärztlichen Untersuchungen und zu den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Eine kleine Einschränkung macht die EU-Richtlinie dann aber doch bei der Gültigkeit der bisherigen Führerscheine. Bis Ende 2032 müssen alle Führerscheine der 27 Mitgliedsstaaten einheitlichen Vorgaben entsprechen, alte Papier-Dokumente verlieren dann ihre Gültigkeit.

Gemeint ist damit jedoch lediglich die Befristung des Führerscheindokuments, nicht die Befristung der Fahrerlaubnis. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher auch – nicht verbunden.

Ein in der Vergangenheit diskutierter „Senioren-TÜV“, wonach die Fahrtüchtigkeit älterer Autofahrer regelmäßig überprüft werden sollte, wird so auch nicht durch die Hintertür eingeführt. Derartige Verpflichtungen bestehen weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung, etwa für Berufskraftfahrer oder Busfahrer.