Oberhausen. Polizei und Stadt in Oberhausen wollen aggressive Mehrfachtäter künftig verstärkt ausbremsen und ihnen den Führerschein abnehmen. Uneinsichtigen Schlägern droht nun häufiger der Gang zum „Idiotentest“.
Aggressiven Gewalttätern droht in Oberhausen ab dem nächsten Jahr der Führerscheinentzug. Nach einem Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts, das die Kommunen darin bestärkt, uneinsichtigen Wiederholungstätern die Fahrererlaubnis wegzunehmen, wollen Stadt und Polizei dieses Strafinstrument künftig verstärkt einsetzen. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob die Gewalttäter auch Verkehrsdelikte begangen haben oder nicht. In der Nachbarstadt Mülheim ist das beispielsweise bereits Praxis.
„Der Führerscheinentzug ist aus unserer Sicht ein adäquates Mittel, um eine bestimmte Tätergruppe wirkungsvoll zu sanktionieren“, so Horst Ohletz, Leiter des Bereichs Öffentliche Ordnung bei der Stadt. Insbesondere bei jüngeren Leuten sei die Fahrerlaubnis nach wie vor ein wichtiges Statussymbol und dessen Wegnahme stelle eine empfindliche Strafe dar.
Effektive Sanktionsmöglichkeit
Das Argument, der Führerscheinverlust könne Auswirkungen auf die Berufstätigkeit der Täter haben, will Ohletz nur eingeschränkt gelten lassen. „Im Einzelfall kann das gegen die Maßnahme sprechen. Aber andererseits haben wir ein gutes öffentliches Verkehrsnetz in Oberhausen, das die Betroffenen natürlich uneingeschränkt weiter nutzen können.“ Im Zweifel sei ohnehin das öffentliche Sicherheitsinteresse im Straßenverkehr immer höher einzuordnen, als das private Interesse des Einzelnen, so Ohletz. Dies sage auch das Urteil des Verwaltungsgerichts.
Schon in der Vergangenheit wurden Oberhausener Gewalttäter in Einzelfällen von der Führerscheinstelle „ausgebremst“. „Das aktuelle Gerichtsurteil gibt uns jetzt aber noch einmal größere Rechtssicherheit“, betont Ohletz. Erstes Ziel sei es nun, den Informationsfluss zwischen Polizei und Führerscheinstelle weiter zu intensivieren. Unter Federführung der Polizei laufen daher bereits Gespräche, in denen offene Detailfragen geklärt werden. Bis zum Jahresende sollen diese abgeschlossen sein.
Idioten-Test vor Führerscheinentzug
Bereits fest steht, so Ohletz, dass sich ein Gewalttäter nach erstem Hinweis durch die Polizei zunächst einer medizinisch-psychologischen Untersuchung („Idioten-Test“) unterziehen muss, bevor ihm der Führerschein entzogen werden kann. „Das Ergebnis dieses Gutachten ist entscheidend.“ Der Gang zum Gutachter drohe dabei nicht nur Gewalttätern, die bereits im Besitz des Führerscheins seien, sondern auch jugendlichen Straftätern, die die Fahrerlaubnis überhaupt erst einmal bekommen möchten. Wer seinen „Lappen“ abgenommen bekommen habe, könne ihn später nur durch ein positives Gutachten wiederbekommen, so Ohletz.
Für die Einbindung eben dieser Expertisen sowie ein besonderes Augenmaß im Einzelfall plädiert auch Dieter Elsenrath-Junghans, Vorsitzender der Verkehrswacht Oberhausen. „Wenn dies sichergestellt ist, dann kann der Führerscheinentzug vielleicht den ein oder anderen auch von einer Gewalttat abhalten.“ An eine massive Abschreckungswirkung glaubt der Verkehrsexperte allerdings nicht.