Oberhausen. IHK-Vollversammlung gibt Okay: 20.000 Euro für Sterkrader Analyse. Lanze für andere Städte brechen.

Einstimmig war der Beschluss der Vollversammlung, des höchsten Entscheidungsgremiums der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Essen, der die künftige Entwicklung Sterkrades und zahlreicher anderer Innenstädte in der Region maßgeblich beeinflussen könnte: Die Mitglieder entschieden am Dienstag auf Empfehlung des IHK-Präsidiums, dass ein Gutachten zur Sterkrader Fußgängerzone in Auftrag gegeben werden soll. Dieses soll die Frage klären, ob die Fußgängerzone nachteilig für die ansässigen Geschäftsleute ist und ob mit weiteren Leerständen zu rechnen ist, wenn sie erst 2021 in Teilen wieder aufgehoben wird.

Bis zu 20.000 Euro lässt sich die IHK das Gutachten kosten. Gehofft wird: Kann die Sterkrader Fußgängerzone mithilfe dieses Gutachtens wieder in Teilen für Autos und Parkplätze geöffnet werden, ohne dass die Stadt Fördermittel zurückzahlen muss, könnte dies eine Lanze brechen für zahlreiche Innenstädte.

Veränderungssperre: 25 Jahre

IHK Präsident Dirk Grünewald sagt: „Hier geht es um die Grundsatzfrage, ob durch die Öffnung einer Fußgängerzone eine positive Strukturveränderung erwirkt werden kann.“ Grünewald hatte sich für die Notwendigkeit des Gutachten stark gemacht.

Die Fußgängerzone in Sterkrade wurde 1996 mit Fördermitteln durch das Land NRW finanziert. Die Zahlung war gebunden an eine Veränderungssperre von 25 Jahren – bis 2021 darf danach die Fußgängerzone in ihrer Art nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Ansonsten muss die Verwaltung Fördergelder in unbekannter Millionenhöhe zurückzahlen – an der genauen Summe rechnet derzeit noch die Bezirksregierung.

An dieser Hürde scheitern die Bemühungen

An dieser Hürde scheiterten bisher sämtliche Bemühungen von Sterkrader Kaufleuten, die etwa die untere Steinbrinkstraße für Parkplätze wieder öffnen wollen. Denn Geld für Rückzahlung hat die Stadt, deren politische Gremien über die Öffnung entscheiden, nicht.

Ein Erlass des NRW-Bauministeriums zeigt auf, wie die Veränderungssperre verkürzt oder aufgehoben werden kann. Nachgewiesen werden muss, dass eine Fortführung der Zone nachteilig für die Geschäfte wäre. Dafür könnte das Gutachten, mit dem die IHK einen Externen beauftragen will, Argumente sammeln. Bis Februar ist mit dem Gutachten zu rechnen, die IHK will sich mit Stadt, Kaufmannschaft und dem Land absprechen, um sicherzustellen, dass bei einer positiven Begutachtung wirklich auf Rückzahlungen verzichtet wird.