Oberhausen.
16 Jahre nach ihrer großflächigen Umgestaltung zur Fußgängerzone soll die Sterkrader Innenstadt in Teilbereichen wieder für den Autoverkehr freigegeben werden.
Einen entsprechenden Vorstoß zur Genehmigung von Kurzzeitparkplätzen macht jetzt der Sterkrader Bezirksbürgermeister Dieter Janßen (SPD) bei der Bezirksregierung Düsseldorf. In einem persönlichen Brief an die Regierungspräsidentin Anne Lütkes bittet er die Behördenchefin zu prüfen, „inwieweit die Aufhebung der Nichtbefahrbarkeit zur Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen für die wirtschaftliche Förderung der Innenstadt von Oberhausen-Sterkrade möglich ist, ohne dass daraus eine nicht erfüllbare Rückzahlungsverpflichtung von öffentlichen Fördermitteln für die Stadt Oberhausen entsteht“.
Rückzahlung von Fördermitteln
Bei seinem Brief handele es sich um „den ersten offiziellen Vorstoß“ von Seiten Oberhausens, „um Klarheit zu finden, ob es geht oder nicht“, sagte Janßen der NRZ. „Ich will hoffen, dass es geht.“ In dem Schreiben, das der Bezirksbürgermeister in Kopie auch an NRW-Bauminister Michael Groschek geschickt hat, unterbreitet Janßen der Regierungspräsidentin einen „Lösungsvorschlag“:
In den „Teilbereichen
1. Steinbrinkstraße vom Alten Rathaus bis zum Center-Point
2. Teilbereich des Großen Marktes vor der St. Clemens-Kirche
3. Teilstück der Bahnhofstraße vor dem Technischen Rathaus bis zum Center-Point
sollen die Nichtbefahrbarkeit aufgehoben und Kurzzeitparkzonen eingerichtet werden.“
Der Wunsch aus der Kaufmannschaft nach einer Öffnung der City für Kurzzeitparker wird seit Wochen intensiv diskutiert. Die CDU spricht sich für eine behutsame Öffnung aus, die Grünen lehnen sie ab. Die Stadtverwaltung hat darauf hingewiesen, dass im Fall einer Öffnung Fördergelder zurückgezahlt werden müssten, mit denen das Land NRW die Einrichtung der 1996 fertiggestellten Fußgängerzone erst möglich gemacht hatte.
Darauf nimmt auch Janßen in seinem Brief Bezug: Die Umgestaltung sei mit Fördermitteln bezuschusst worden, „deren Zweckbindungsfrist erst 2021 endet. Es ist mir bewusst, dass eine vorzeitige Umgestaltung der Fußgängerzone zuschussschädlich ist. Als Folge davon wäre die Stadt Oberhausen mit Rückzahlungsforderungen des Landes in Millionenhöhe konfrontiert, wozu sie aber aufgrund der Haushaltssituation nicht in der Lage ist. Andererseits weise ich auf den dringenden Handlungsbedarf zur Belebung der Sterkrader Innenstadt hin, da ich ansonsten für den Einzelhandelsstandort Sterkrade keine Zukunft sehe, wenn neue Maßnahmen erst nach dem Auslaufen der Zweckbindungsfrist nach 2021 möglich sind.“
„Wunsch nach guter Erreichbarkeit“
In seinem Brief nach Düsseldorf verweist Bezirksbürgermeister Dieter Janßen darauf, dass in den Nachbarstädten, aber auch in Oberhausen, neue Einkaufszentren mit einem großzügigen kostenlosen Parkplatzangebot geschaffen worden seien. „Diesem Wettbewerbsdruck mit dem Kundenwunsch nach Parkplätzen in unmittelbarer Nähe der Geschäfte hatten und haben die Sterkrader Geschäftsleute nichts entgegenzusetzen.“
Und weiter: „Mangels guter Erreichbarkeit blieben die Kunden aus und verstärkten die schlechte wirtschaftliche Lage, insbesondere in den Außenbereichen der Sterkrader Innenstadt. Als Folge sind zunehmend Leerstände zu beobachten. Die Ansiedlung attraktiver Geschäfte scheitert an dem Wunsch nach guter Erreichbarkeit für die Kunden. Sollte doch einmal ein Leerstand neu vermietet werden, handelt es sich dabei um ein sogenanntes ‘Billiggeschäft’, das nicht förderlich für den Wettbewerb mit den benachbarten Einkaufsstandorten ist.“
Zu den Marktzeiten in Sterkrade soll das Parken in der Fußgängerzone laut Janßen eingeschränkt werden.
Stadtteilrundgang Sterkrade