Oberhausen. . Die Stadt bezahlt fast zwei Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss für Kinder. Der Grund: Viele Elternteile können ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen

Die Stadt leidet unter einer riesigen Schuldenlast. Da ist das Geld, das die Stadtkasse jährlich an alleinerziehende Mütter (und wenige Väter) zu zahlen hat, weil der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen für das Kind oder die Kinder nicht nachkommen will oder kann, mehr als ein Ärgernis.

„In diesem Jahr werden wir insgesamt rund 3,7 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen zahlen. 2011 war es ähnlich viel“, erklärt Hartmut Nebel, Fachbereichsleiter Amtsvormundschaften. Die Summe muss die Stadt aber nicht alleine aufbringen: Die Kommunen tragen 53,34 %, Bund und Land 46,66. Macht für die Oberhausener aber immer noch 1,97 Millionen €.

Fast 2060 Fälle im Jahr

Aktuell sind es rund 2060 Fälle, für die die Stadt solche Vorschüsse entrichtet. Auch wenn seitens des Staates vermehrt Anstrengungen unternommen werden, sich das Geld von den Unterhaltspflichtigen zurückzuholen, muss dennoch ein Großteil abgeschrieben werden. „Nur etwa zehn Prozent können wieder eingetrieben werden.“ 2011 waren es rund 320.000 Euro.

„In der Regel ist es so, dass Mütter zu uns kommen und sagen, dass sie kein Geld vom Vater des Kindes bekommen“, so Nebel. Die Stadt schreibt dann den Unterhaltspflichtigen an und setzt ihn in Verzug. Bleibt eine Antwort aus und kann unterstellt werden, dass der Elternteil eigentlich zahlen kann, gibt es ein Mahnverfahren, das bis zu einer Gehaltspfändung gehen kann. „Schreibt uns jemand zurück, dass er nicht zahlen kann, muss er dies belegen. Wir überprüfen die Angaben.“ Dies sei übrigens der überwiegende Teil der Fälle. „Sich böswillig der Verpflichtung entziehen, das tun eigentlich die Wenigsten.“ In den meisten Fällen seien die Väter aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und Situation nicht in der Lage zu zahlen.

Schnelle und vorübergehende Hilfe

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nicht nach dem, was das Gericht nach einer Scheidung als Unterhaltszahlung fürs Kind festgelegt hat. „Laut Gesetzt beträgt der Unterhaltsvorschuss nach Abzug des Kindergeldes für Kinder bis zum fünften Lebensjahr 133 Euro im Monat, bis einschließlich dem elften Lebensjahr 180 Euro.“ Da das Gesetz diese Zahlungen als schnelle und vorübergehende Hilfe bestimmt hat, bis sich die finanzielle Situation des Alleinerziehenden stabilisiert hat, werden sie insgesamt nur 72 Monate lang geleistet. Und was ist, wenn sich der Elternteil länger seinen Verpflichtungen entzieht? „Dann erhält das Kind Geld nach dem Sozialgesetzbuch II, also Hartz IV.“ Genauso verhalte es sich mit Kindern über elf Jahren.