Oberhausen. . Am Ende beantragte sogar die Staatsanwaltschaft den Freispruch von Ridvan Z. Zu groß waren die Zweifel daran, dass er an einer brutalen Attacke am Oberhausener Bahnhof beteiligt war. Auch ein letzter Zeuge konnte daran nicht ändern.
Eigentlich ist der Prozess zu Ende. Verteidiger und Staatsanwalt packen ihre Sachen, der Richter hält noch einen Plausch mit den Schöffen. Dann, auf einmal, steht Ridvan Z.’s Mutter vor Richter Peter Dück.
Ihr Gesicht ist rot, sie hat offensichtlich geweint. „Mein Sohn ist nicht so ein Typ.“ Aber ihr Flehen ist unangebracht. Denn ihr 23-jähriger Sohn wurde soeben freigesprochen. Die Zweifel an seiner Schuld waren zu groß. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass er zu der Gruppe von Tätern gehörte, die Ugur A., Kenan K. und zwei weitere junge Erwachsene am Morgen des 22.5.2011 in einer Regionalbahn am Oberhausener Bahnhof verprügelten und dabei auch nicht vor dem Gebrauch eines Schlagstabs zurück schreckten.
Zeugenaussagen waren unklar
Zu unklar waren die Aussagen, die die beiden Nebenkläger und weitere Belastungszeugen vor Gericht machten. Letztlich konnten sie nicht überzeugend nachweisen, dass Ridvan Z. zu den Tätern gehörte. Ugur A. etwa behauptete bei der Verhandlung am Mittwoch, er sei sich absolut sicher, dass Ridvan Z. auf seinen Freund Kenan K. eingeschlagen habe. Und das, obwohl er noch am 14. Juni zu Protokoll gab, nicht mehr zu wissen, wer Kenan K. geschlagen habe.
Auf Nachfrage der Verteidigung entgegnete Ugur dann nur, dass er sich an eine solche Aussage nicht mehr erinnern könne. Ein anderer Zeuge hatte zwar auch ausgesagt, er habe das Gesicht des Angeklagten unter den Angreifern gesehen, konnte aber nicht glaubhaft machen, dass er auch beobachtet hat, wie Ridvan zugeschlagen hat.
Schon vor dem Angriff gab es Ärger
Allerdings meldete das Gericht auch Zweifel an Ridvan Z.’s Version an. Denn dessen Freunde hatten bereits vor der Attacke in der Bahn Ärger mit einem Freund der späteren Opfer Kenan K. und Ugur A. Bei dieser Schlägerei vor der Disco am Zentrum Altenberg war dem Freund der beiden Nebenkläger das Nasenbein gebrochen worden. Ridvan Z. selbst war daran aber nicht beteiligt gewesen. Anschließend war er mit drei Freunden auf dem Heimweg durch den Bahnhof, als sie von drei, ihnen unbekannten, Jugendlichen angesprochen wurden. Sie sollten mal eben mitkommen. Das Ziel: ausgerechnet der Bahnsteig, auf dem die späteren Opfer Kenan K. und Ugur A. auf die Abfahrt ihres Zuges warteten.
Ridvan Z. und dessen Freunde gaben zwar an, sofort abgehauen zu sein, als die Schlägerei begann - warum sie jedoch mit einer Gruppe von wildfremden Leuten mitgekommen war, konnten sie bis zum Schluss nicht erklären.
Selbst Staatsanwalt fordert Freispruch
Auch der letzte Zeuge, ein Bekannter von Ridvan Z. der in der Nacht ebenfalls mit ihm im Zentrum Altenberg war, konnte nichts zur Aufklärung beitragen. Der junge Mann gab an, zum Tatzeitpunkt nicht einmal in der Nähe des Bahnhofs gewesen zu sein. Und so blieb die Indizienlage derart dünn, dass sogar die Staatsanwaltschaft den Freispruch von Ridvan Z. beantragte. Nur die Nebenklage forderte eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung.
Dem folgte das Gericht aber nicht. Ridvan Z. wurde freigesprochen, denn er habe weder ein klares Motiv, noch seien die Beweise gegen ihn überzeugend genug für eine Verurteilung, so das Gericht. So ganz unschuldig wie er tue, sei der Angeklagte vielleicht auch nicht, aber die Widersprüche in den Aussagen der Nebenkläger seien einfach zu groß für eine Verurteilung, hieß es in der Urteilsbegründung.
Komplett aufatmen kann Ridvan Z. aber noch nicht. Die Opfer denken darüber nach, in Revision zu gehen oder Ridvan Z. notfalls vor einem Zivilgericht anzuklagen.