Oberhausen. . Die Staatsanwaltschaft Duisburg wirft der Mutter, deren vierjähriger Sohn im Aquapark Anfang Mai beinahe ertrunken wäre, fahrlässige Körperverletzung vor und fordert deshalb eine Geldstrafe. Das Kind trug keine Schwimmflügel, die in dem Oberhausener Bad aber vorgeschrieben sind.
Ein vierjähriger Junge wäre am 5. Mai dieses Jahre beinahe im großen Becken des Aquaparks ertrunken. Ein Badegast hatte den leblosen Körper des Kindes zufällig auf dem Beckenboden entdeckt und den Jungen aus dem Wasser gezogen. Das Kind konnte daraufhin erfolgreich wiederbelebt werden. Es überstand das Unglück unbeschadet. Für die Mutter des Jungen beantragt die Staatsanwaltschaft Duisburg jetzt allerdings eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Ohne Schwimmflügel
Sie soll nicht auf ihr Kind aufgepasst haben. Der kleine Junge war anscheinend allein und ohne Schwimmflügel im großen Becken des Freizeitbades unterwegs gewesen. Zeugenaussagen, nach denen sich die Eltern währenddessen im Außenbereich aufhielten, wollte die Polizei damals nicht bestätigen. Sie nahm allerdings Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung auf.
Amtsgericht muss entscheiden
Nachdem die Staatsanwaltschaft nun die Geldstrafe gefordert hat, ist es Sache des zuständigen Richters am Oberhausener Amtsgericht, zu entscheiden, ob er einen Strafbefehl erlässt. Dann kann die Mutter die Geldstrafe zahlen, ohne dass es zur Verhandlung kommt. Der Richter kann aber auch sagen, dass er keine Entscheidung ohne Hauptverhandlung treffen möchte. Sollte er allerdings einen Strafbefehl erlassen, hat auch die Mutter noch die Möglichkeit, eine Geldstrafe abzulehnen. Auch dann käme es zur Verhandlung.