Oberhausen.

Das große Geschäft mit Kupferdraht witterte ein 23-jähriger: Zwei Mal schlug er im vergangenen Jahr auf einer Baustelle an der Försterstraße zu und nahm Kupferkabel im Wert von 300 und 1000 Euro mit. Vor dem Schöffengericht in Oberhausen wurde der Diebstahl in einem besonders schweren Fall nun verhandelt.

Der Angeklagte Kevin ist vor Gericht kein Unbekannter: Von 2005 bis 2011 wurde der Angeklagte des öfteren straffällig. Der Oberhausener fuhr ohne Fahrerlaubnis, stahl und hehlte, und verstieß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem bewirkte die ehemalige Partnerin des Angeklagten und Zeugin eine einstweilige Verfügung, weil sie sich vom Angeklagten bedroht fühlte.

"Diese Angelegenheit ist mir eine Herzenssache"

Gerade in dieser Sache reagierte der Vorsitzende des Schöffengerichts, Richter Peter Dück, scharf: „Das Verletzen der einstweiligen Verfügung wird gnadenlos verfolgt, diese Angelegenheit ist mir eine Herzenssache.“

Der Angeklagte wirkte auch aufgrund der langen Liste an Straftaten sichtbar zerknirscht und räumte nach einem Gespräch mit der Verteidigung die Tat ein. Zur Zeugenaussage kam es deshalb nicht mehr. „Das ist mehr als vernünftig“, so Dück, „denn sonst hätten Sie das Gericht nicht mehr als freier Mann verlassen. Ihre Lage ist grenzwertig.“ Mit einem milderen Strafmaß von eineinhalb Jahren auf eine Bewährungszeit von vier Jahren reagierte die Staatsanwaltschaft auf die Geständigkeit.

"Holen Sie ihre Ausbildung nach und genießen Sie das Leben."

Das Schöffengericht folgte der Forderung, Dück schob allerdings nach: „Sie täuschen sich, wenn Sie glauben, durch kriminelle Handlungen das große Geld machen zu können. Holen Sie ihre Ausbildung nach und genießen Sie das Leben. Wie oft wollen Sie noch hier aufschlagen?“ „Am besten gar nicht mehr“, reagierte Kevin mit Reue.