Castrop-Rauxel. . Das Amtsgericht verurteilte einen 26-Jährigen wegen Computerbetrugs in zwölf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.
Aus dem Spiel wurde für einen 26-Jährigen bitterer Ernst – allerdings soll er selbst die Schuld daran getragen haben.
Im Internet zockte er regelmäßig Fußball, das war zunächst noch kostenlos. Dann buchte er im Mai dieses Jahres online einige Zusatzfunktionen für das Computerspiel – zwölf Mal, Kostenpunkt: je 49,99 Euro. Der junge Mann hatte aber offenbar gar nicht vor, selbst für seine Buchungen aufzukommen, statt dessen gab er bei der zuständigen Abrechnungsfirma die Kontodaten Fremder an. So erhielten eine Frau aus Herne und ein Mann aus Gelsenkirchen die Zahlungsaufforderungen.
Geständnis revidiert
„Dabei besitze ich selbst gar keinen Computer“, brachte einer der beiden Geschädigten gestern vor dem Amtsgericht seine Verwunderung zum Ausdruck. Der 49-Jährige habe also nicht bezahlt, Mahnungen ignoriert. Ein finanzieller Schaden sei ihm glücklicherweise nicht entstanden.
„Es tut mir leid, was den Leuten passiert ist“, beteuerte der Hartz IV-Empfänger, angeklagt wegen Computerbetrugs. Zunächst räumte er die Vorfälle sogar ein, revidierte sein Geständnis aber dann recht schnell wieder. Er habe online Fußball gespielt, so viel gab er zu. Doch er habe weder jene Zusatzfunktionen gebucht noch fremde Kontodaten angegeben.
Aber: Er soll die Telefonnummern seiner Lebensgefährtin und seiner Mutter angeben haben, um die Buchungen darüber zu bestätigen. Zudem soll die Bestellung über seine Email-Adresse erfolgt sein. Somit schien es eher unwahrscheinlich, dass eine ganz andere Person die Transaktionen vorgenommen hatte.
Allerdings wohnte der Angeklagte zum Tatzeitpunkt bei seiner Lebensgefährtin, nutzte den Computer der 40-Jährigen, die sich kurz zuvor von ihrem Mann getrennt hatte. Mit im Haushalt lebten die beiden Söhne seiner Freundin – acht und 13 Jahre alt. Der Ältere, so die Zeugin, nutze den Computer wohl auch unbeaufsichtigt. Doch ob er online buchte? „Der meldet sich nirgendwo an, ohne mich zu fragen“, erklärte sie. Zudem interessiere sich ihr Sohn auch gar nicht für jenes Internet-Spiel.
Und ihr Ex-Mann, hatte der Zugang zu ihrem Computer? Den habe sie Mitte April raus geschmissen. Danach habe er die Wohnung nur noch einmal betreten, sagte der 44-Jährige. Das Spiel kenne er auch gar nicht, geschweige denn, dass er sich im Internet mit Telefonnummer registriert habe.
Strafrichter und Staatsanwältin sahen die Vorwürfe letztlich als erwiesen an. Das Urteil des Vorsitzenden: sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss der Angeklagte, der schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten war, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit erbringen.