Oberhausen. .

Der erste und nach wie vor einzige Bewohner der neuen Therapie-Einrichtung wird sich nun doch auf einen längeren Aufenthalt einstellen müssen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat seine Beschwerde gegen die Unterbringung in Oberhausen abgelehnt. Sie sei „nicht hinreichend begründet“.

Zudem bestätigte am Mittwoch das Landgericht Regensburg den Eilentscheid des Oberlandesgerichts Nürnberg, auf Grund dessen die Unterbringung – zunächst vorübergehend – angeordnet worden war. Nach jetziger Rechtsprechung muss der 63-Jährige bis Januar 2013 in Therapie-Unterbringung bleiben, sein Fall danach neu begutachtet werden.

Der Anwalt des Mannes, der angekündigt hatte, seinen Mandanten möglichst schnell wieder aus der Einrichtung zu holen, mag von einer Schlappe nicht sprechen. Die Bestätigung des höherinstanzlichen Urteils durch das Landgericht Regensburg sei zu erwarten gewesen, so Peter Guttmann. Auch das Votum des Bundesverfassungsgerichts überrasche ihn nicht. Die Karlsruher Richter hätten bislang wenig Bereitschaft gezeigt, an der Gesetzeslage zu rütteln. Bessere Chancen sieht Guttmann beim Europäischen Gerichtshof – und genau dort, so kündigt er an, will er mit dem Fall hin. Das geht allerdings nur Instanz für Instanz, kann also dauern.

Mandant „durchaus zu Therapie bereit“

„Er stellt sich nun auf eine längere Sache ein“, sagt Guttmann über seinen Mandanten, mit dem er regelmäßigen Telefonkontakt hat. Der 63-Jährige, der vor mehr als einem Monat in die umgebaute Justizvollzugsanstalt gebracht worden war, empfinde die Situation dort als „merkwürdig – so ganz allein und von vielen, vielen Beamten umschwirrt“.

Übrigens sei sein Mandant durchaus bereit, „Therapiemaßnahmen mitzutragen“, so Guttmann, es würden nun mit den Betreuern entsprechende Pläne ausgearbeitet. Was der Mann sonst so mache den ganzen Tag über? Nicht viel, schließlich habe er bis vor kurzem die Hoffnung gehegt, die ehemalige JVA zeitnah wieder verlassen zu können. Gemalt – das tue er ja gerne – habe sein Mandant jedenfalls noch nicht.