Oberhausen. Ein 40-Jähriger stand jetzt in Oberhausen vor Gericht, weil er seine Freundin beklaut haben soll. Deren Verhalten während der Zeugenaussage jedoch war widersprüchlich.
Hat eine betrogene Frau Falschanzeige erstattet, um sich an ihrem Freund zu rächen und ihn aus Deutschland abschieben zu lassen? Es war ein verzwickter Fall, über den das Schöffengericht am Donnerstag entscheiden musste. Im März diesen Jahres, so der Anklagevorwurf, soll ein 40-Jährige seiner Freundin zwei Ringe und ihre EC-Karte gestohlen und anschließend 450 Euro von ihrem Konto abgehoben haben. Zudem soll er die Frau zur Seite geschubst haben, weil sie ihm den Weg zur Tür versperrte.
Kurz nach der Tat hatte die Frau Anzeige erstattet, während des Prozesses wollte sie davon aber zunächst nichts mehr hören: Die Anklage sei ein dummes Missverständnis, sie habe die Anzeige nur erstattet, weil sie Ärger miteinander gehabt hätten.
Widersprüche
„Es ist überhaupt nichts passiert“, beteuert die Frau gegenüber dem Gericht – und belastet den Angeklagten nach kurzer Bedenkzeit wenig später dann doch. „Es war genau so, wie ich es bei der Polizei gesagt habe.“ Sie habe ihren damaligen Freund dabei ertappt, wie er in ihrer Tasche gewühlt und etwas herausgenommen habe. Als sie das Diebesgut zurückgefordert habe, sei sie von ihm geschubst worden. Später habe sie gemerkt, dass Geld von ihrem Konto verschwunden sei.
Woher der Angeklagte denn ihre Pin-Nummer kenne, will der Richter wissen: „Er weiß, dass ich die Nummer im Handy unter ‘Bank’ gespeichert habe, weil ich die immer vergesse“, erklärt die Frau. Kurz vor seiner Tat habe ihr Freund sie gebeten, mit ihrem Handy telefonieren zu können. Ein Vorwand, vermutet die Zeugin, um nach der Pin-Nummer zu sehen. Sie habe ihm aber längst verziehen und sich mit ihm versöhnt.
Die Beziehung der beiden scheint insgesamt sehr kompliziert. Seitdem sie sich vor elf Jahren kennengelernt haben, hätten sie immer mal wieder zusammengelebt und auch „intime Kontakte“ gehabt. „Ich habe den Mann geliebt. Jetzt habe ich aber gehört, dass er mich mit einer anderen Frau betrogen und sie geheiratet hat.“ Ein Grund, um den Freund vor Gericht zu bringen? „Unsinn, wer macht denn sowas?“, sagt die Frau. Von diesem Betrug habe sie sowieso erst nach der Tat des Freundes erfahren.
Dokumente weitergegeben
Bereits im vergangenen Jahr allerdings hat die Frau der Ausländerbehörde Dokumente zugespielt, die dem Mann eine andere als die von ihm selbst angegebene Identität bescheinigen. Für den Verteidiger ein klarer Fall: „Sie wollte, dass er abgeschoben wird. Als das nicht geklappt hat oder ihr zu lange gedauert hat, ist sie im April zur Polizei gegangen, um Anzeige zu erstatten.“ An der Aussage der Zeugin hat er erhebliche Zweifel: „Diese Frau kann alles aussagen, alles bestätigen, nichts gilt!“
Das Verhalten der Zeugin sei widersprüchlich, betont auch der Richter in seinem Urteilsspruch. Dass der Angeklagte freigesprochen werde, „bedeutet nicht, dass er unschuldig ist, aber dass wir Zweifel an der Aussage der Zeugin haben.“ Auch wenn es für eine Verurteilung nicht reichte, kommt der Angeklagte nicht auf freien Fuß: Er bleibt in Abschiebehaft.