Oberhausen. .
Weil er mit einem 13-Jährigen Oralverkehr gehabt haben soll, ist ein 18-Jähriger Oberhausener am Mittwoch zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte zeigte sich geständig.
Wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen ist ein 18-jähriger Oberhausener am Mittwoch vom Jugendschöffengericht zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zu den Auflagen soll unter anderem eine Sexualtherapie gehören. Die Staatsanwaltschaft hatte die Mindeststrafe laut Jugendstrafrecht gefordert: sechs Monate.
Sein Urteil sei dennoch vergleichsweise milde, so der vorsitzende Richter Karl-Heinz Carra: „Es spricht alles für den Angeklagten. Er ist geständig, reuig und hat sich bereits um einen Therapieplatz bemüht.“ Ausschlaggebend war auch die problematische Vorgeschichte des jungen Manns.
Schon früh auffällig geworden
Der an ADHS erkrankte Rene A. ist bereits in jungen Jahren sexuell auffällig geworden und wird deshalb von der gemeinnützigen diakonischen Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung Educon betreut. Seit 2004 lebt er in einem Heim für verhaltensauffällige Jugendliche, in dem er am 30. Mai dieses Jahres mit einem 13-jährigen Heimbewohner Oralverkehr gehabt haben soll. Dieser soll einvernehmlich gewesen sein, so der Angeklagte, der auch erklärte, gewusst zu haben, dass er sich strafbar machte.
Seit vier Jahren wird Rene A. von Educon-Psychologen therapeutisch behandelt, habe sich nach eigener Aussage aber nie öffnen können. Vor kurzem habe er deshalb eigenmächtig einen externen Therapeuten gesucht, außerdem einen Ausbildungsplatz und eine eigene Wohnung gefunden. „Der Angeklagte weiß, dass er Unrecht getan hat und wird sich diese letzte Chance auf ein eigenständiges Leben nicht verbauen“, so die Verteidigung.