Oberhausen. .

Ab Mittwoch stehen die begehrten Feuerwerkskörper der Klasse II in den Geschäften. Erstmals dürfen Böller und Raketen mit mehr Schwarzpulver beladen werden – die Oberhausener Feuerwehr warnt: Die Wirkung der Knaller werde oft unterschätzt.

Beim Thema „Feuerwerk“ winkt Gisela Winter (56) aus Alt-Oberhausen sofort ab. „Wir haben vor Jahren zu Silvester mal ein Tischfeuerwerk gezündet. Das hat mir die ganze Bude versaut.“ Ab Mittwoch stehen für drei Tage die begehrten Feuerwerkskörper der Klasse II in den Geschäften. Diese Kracher und Raketen haben mit dem Tischfeuerwerk aus dem Hause Winter nicht allzu viel gemein und sind für das Zünden in den eigenen vier Wänden absolut ungeeignet.

Wenn es in der Silvesternacht zwölf schlägt, steigen die bunten Geschosse in Formationsstärke in den Nachthimmel. Auf dem Boden drehen Kreisel durch. Funken sprühen in sämtliche Richtungen und nicht zuletzt platzen Papierrollen mit gewaltiger Schallkraft. Was so bunt und laut in die Luft gejagt wird, fasziniert nicht nur Erwachsene, sondern vor allem Kinder. Doch der Sprengstoff gehört keinesfalls in Kinderhände.

„Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, erklärt Gerd Auschrat, Branddirektor bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen. Die Wirkung der Knaller wird oftmals unterschätzt. Eigentlich selbstverständliche Sicherheitsregeln werden im Übermut häufig ignoriert. Dazu zählt, dass der Sicherheitsabstand nicht eingehalten und auf das Zünden von Blindgängern nicht verzichtet wird.

Nun sind bis zu 500 Gramm Schwarzpulver pro Rakete erlaubt

In diesem Jahr gilt zudem eine Neuerung: Erstmals dürfen Böller in den Handel, die eine größere Menge Schwarzpulver geladen haben. Bis zu 500 Gramm Schwarzpulver darf eine Rakete nun mit an Bord nehmen – das sind stolze 300 Gramm mehr als bisher erlaubt waren. Eine Änderung der EU-Richtlinien macht dies möglich. Auch beim Abbrennen der Feuerwerkskörper gibt es gravierende Änderungen: So dürfen die Krachmacher nicht mehr in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen und Altenheimen gezündet werden.

Die Verbraucherzentralen mahnen zudem auf Achtsamkeit beim Kauf der Artikel. So gehört vor allem illegales Feuerwerk aus dem Ausland, wie es auf Trödelmärkten angeboten wird, nicht in die Einkaufstüte. Kunden sollten auf die Kennzeichnung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) achten. Geprüfte Artikel aus dem europäischen Ausland tragen ein CE-Logo.

Ausschließlich geprüfte Ware landet auch beim Kaufhof in der City auf der Ladentheke. „Der Trend bei der Wahl der Knaller geht weiter zur Komplettlösung“, sagt Filialgeschäftsführer Michael Stauber. Komfortable Batterie-Varianten, die mit einer Zündung mehrere bunte Raketeneffekte auslösen, sind zuletzt verstärkt nachgefragt worden.

Doch auch wenn die Knaller ab heute drei Tage lang angeboten werden, heißt das nicht, dass sie auch über diesen Zeitraum gezündet werden dürfen. Vom Silvesterabend 18 Uhr bis Neujahr 1 Uhr ist das Abbrennen laut Polizei erlaubt. Alles andere gilt als Ordnungswidrigkeit.

Der Klassenunterschied entscheidet über die Altersfreigabe

Grundsätzlich werden bei den Feuerwerkskörpern in Artikel der Klasse I und der Klasse II unterschieden. Beim „F1“-Feuerwerk handelt es sich um Kleinstartikel wie Knallerbsen und kleinere Bodenkreisel, die das gesamte Jahr verkauft werden dürfen. Diese Waren werden häufig an Kiosken und Buden angeboten. Doch auch hier gilt eine Altersbeschränkung: Die Artikel dürfen an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.

Bei Feuerwerk der Klasse II spricht man von Raketen und Kanonenschlägen. Diese Artikel dürfen nur vom 29. - 31. Dezember an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.

Probe-Feuerwerk

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Florian Eisen bereitet die Bodenbatterien vor.
Florian Eisen bereitet die Bodenbatterien vor. © WAZ FotoPool
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Florian Eisen bereitet die Bodenbatterien vor.
Florian Eisen bereitet die Bodenbatterien vor. © WAZ FotoPool
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Florian Eisen und Frank Kloster
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