Oberhausen.
Richterin Petra Teschner kam sich bei einer Verhandlung wegen Raubes vor dem Amtsgericht Oberhausen vor wie im Fernsehen: Mitten im Prozess gab sich im Publikum plötzlich ein Zeuge zu erkennen - und widersprach der Angeklagten.
Manchmal geht es vor Gericht zu wie im Fernsehen. So kam sich Richterin Petra Teschner jedenfalls bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht vor, als sich ein potenzieller Zeuge plötzlich im Publikum zu erkennen gab.
Freund der Angeklagten offenbart sich als Zeuge
Normalerweise werden die Zeugen einzeln in den Gerichtssaal gebeten, damit sie sich in ihrer Aussage nicht gegenseitig beeinflussen. Der 20-jährige Freund einer der Angeklagten hatte sich aber als Zuschauer in den Gerichtssaal gesetzt, obwohl er bei der Tat dabei war. „Das ist ja hier wie bei RTL“, kommentierte Richterin Petra Teschner nur trocken. Genau dieser Freund war es auch, der ironischerweise wesentlich zur Klärung eines der verhandelten Fälle beitrug. Er widersprach nämlich der Aussage seiner Freundin, dass sie bei dem Überfall auf eine 22-jährige Studentin im November nicht dabei gewesen sei.
Am Sterkrader Bahnhof hatte die mehrfach wegen Körperverletzung vorbestrafte 20-Jährige die Studentin zusammen mit einer Bekannten brutal zu Boden geschlagen und ihre Handtasche mit Geld und Personalausweis gestohlen. Mit dem Personalausweis hatte die ebenfalls angeklagte Bekannte dann am nächsten Tag in einem Handyladen versucht, einen Mobilfunkvertrag abzuschließen.
Mittäterin gestand Überfall
Die gleichaltrige Bekannte gab im Gegensatz zu der 20-Jährigen die Taten zu. Allerdings hatte sie auch schon vier Wochen in Untersuchungshaft gesessen. Mit ihrem Freund war diese schon im September in ein Möbelhaus eingebrochen, dabei aber erwischt worden – „ein spontaner Entschluss“, wie ihr Freund versicherte, der bereits seit zweieinhalb Monaten in Untersuchungshaft sitzt.
Bei allen Angeklagten stellten sich erhebliche Probleme in Familie und Schule heraus. Außerdem sind sie derzeit arbeitslos, so dass die Anwälte für eher milde Urteile auf Bewährung plädierten. Beide Frauen wurden zu acht, beziehungsweise neun Monaten auf Bewährung verurteilt, außerdem wurde das Pärchen aus der Haft entlassen.