Oberhausen. .
Der regelmäßige Discogänger wird es schon einmal miterlebt haben: Im Gedränge pöbeln sich zwei Gäste an, es kommt zur Schlägerei. Dass natürlich auch ein solcher Fall vor Gericht landen kann, daran denken viele Discobesucher zunächst eher nicht.
Was war passiert? Der 23-jährige Kläger war am 25.12.2008 in einer Mülheimer Disco nach einer Schlägerei von einem Glas am Kopf getroffen worden. Er erlitt schwere Verletzungen rund um das linke Auge. Die Wunden mussten mehrfach behandelt werden, dabei wurde die Sehkraft allerdings nicht eingeschränkt.
Im letzten Jahr hatte es deshalb bereits ein Verfahren gegen den Freund des Angeklagten gegeben, weil er das Glas geworfen habe. Allerdings wurde dieser Prozess eingestellt, weil die Schuld nicht geklärt werden konnte. Nun wurde das Verfahren neu aufgerollt, weil der Zwillingsbruder des 23-jährigen Opfers nun den 21-Jährigen beschuldigte.
In Widersprüche verstrickt
Bei der jetzigen Verhandlung verstrickte sich der Zwillingsbruder allerdings in Widersprüche. Bei der Polizeivernehmung und der ersten Gerichtsverhandlung sprach er von einem Bierglas, nun von einem Wodkaglas. Bei der Polizeiaussage sagte er, der Freund des 21-Jährigen habe seinen Bruder mit dem Glas geschlagen. Bei der ersten Gerichtsverhandlung habe er es aus zwei Metern geworfen. Jetzt sprach er von einem halben Meter. Richter Karl-Heinz Carra mahnte ihn: „Man wirft manchmal durcheinander, was man wirklich gesehen hat und was man sich hinterher dazu denkt.“
Der Anwalt des Angeklagten ergänzte: „Warum kommen die Zwillinge nach so langer Zeit auf die Idee, Sie hätten das Glas geworfen?“ Der 21-Jährige, der im Übrigen auch nicht vorbestraft ist, gab jedenfalls an, es nicht gewesen zu sein. Auch sein vorher angeklagter Freund entlastete ihn.
Das Verfahren wurde eingestellt
Der Staatsanwalt entschied sich wegen der unklaren Sachlage, das Verfahren einzustellen. In der vollen Disco habe auch ein anderer das Glas werfen können. „Lieber eine Einstellung des Verfahrens als einen zu Unrecht Beschuldigten verurteilen“, stimmte ihm Richter Carra dann auch zu. Das 23-jährige Opfer, dessen Narben im Gesicht noch erkennbar waren, musste er in diesem Verfahren vertrösten. Der 23-Jährige hatte wie sein mit Bruder mit hochrotem Kopf eine Verurteilung gefordert. Richter Carra: Man könne nun in einem zivilrechtlichen Verfahren weiter verhandeln, für eine Verurteilung nach dem Strafrecht reichten die Beweise nicht.