Oberhausen. .

Die Polizei erwischte einen Rentner, der wohl 51 Jahre ohne Führerschein gefahren war. Was droht dem Mann ? Warum war als Rückgabe-Datum für seinen Lappen das Jahr 2031 vermerkt? Erklärungen zu einem ungewöhnlichen Fall.

Es ist ein ungewöhnlicher Fall: Am Dienstag ertappte die Oberhausener Polizei einen 79-jährigen Autofahrer, der ohne Führerschein unterwegs war. Ziemlich lange, augenscheinlich. Denn seine Fahrerlaubnis der damaligen Klasse vier (eine Art Moped-Führerschein) hatte der Rentner bereits 1959 abgeben müssen. Wegen Trunkenheit im Verkehr. Und für ziemlich lange Zeit – bis 2031. Ein Fall, der Fragen nach sich zieht: Was könnte dem Mann jetzt blühen? Wie kommt ein solch langes Fahrverbot zustande?

Was dem alten Herrn nun droht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt erst grob umreißen. Denn die Ermittlungen laufen, noch ist nicht erfasst, wie lange, wie oft oder unter welchen Umständen der Mann wirklich ohne Führerschein unterwegs war. Klar ist aber: Fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis, wie’s im Amtsdeutsch so schon heißt, kann es bis zu einem Jahr Gefängnis geben. Oder aber mindestens eine Geldstrafe, „das hängt von den genauen Umständen ab“, so Detlef Nowtasch, Sprecher der zuständigen Duisburger Staatsanwaltschaft. Die gilt es nun zu ergründen.

Nicht anzutreffen

Klar ist: Mindestens ein Mal wurde der alte Mann vorm vergangenen Dienstag schon ohne Lappen erwischt. 2008 war das. In Oberhausen. „Was sonst noch war, wissen wir nicht“, so Polizeisprecher Uwe Weighardt. Denn die Oberhausener Behörde hat eben nur jene Verstöße gespeichert, die sich in ihrem Gebiet zutragen. Der Mann selbst macht sich unsichtbar, ist momentan unter seiner letzten Oberhausener Adresse nicht mehr anzutreffen, so Weighardt weiter. Er habe im Laufe der Jahre ziemlich oft den Wohnsitz gewechselt.

Die Akte über den alten Herren liegt beim Kraftfahrtbundesamt – und ist nur den auskunftsberechtigten Stellen zugänglich, also etwa Staatsanwaltschaften, Gerichten, Polizei oder dem Zoll. Heißt: keine öffentliche Detailauskunft möglich, so Pressesprecher Stephan Immen. Normalerweise werden Akten über Führerschein-Entzüge nach zehn Jahren vernichtet, wenn sich keine Auffälligkeiten mehr ergeben. Es sei denn, es geht um einen Entzug des Lappens auf Lebenszeit. Dann bleibt alles erhalten. Und: Weil der Computer einen Entzug „auf Lebenszeit“ nicht erfassen kann, wird als Enddatum in der Regel der Tag vor Hundertsten Geburtstag des Delinquenten eingetragen – womit sich denn auch für diesen Fall das Jahr 2031 als Rückgabe-Zeitpunkt des Führerscheins erklärt: Im Sommer 2031 würde der heute 79-Jährige 100.