Oberhausen. .

Weil er mit seinem Auto eine durchgezogene Linie überfahren hatte, kontrollierten Polizisten einen Rentner. Mit einem nicht alltäglichen Ergebnis: Der Mann hatte seinen Führerschein schon 1959 abgeben müssen.

Dienstagmittag, Hermann-Albertz-Straße: Ein 79-jähriger Autofahrer ist auf dem Weg zu einem Lebensmittelgeschäft. Um schneller auf den Parkplatz zu gelangen, überfährt er beim Abbiegen eine durchgezogene Linie. Als er in der Nähe einen Polizeiwagen bemerkt, will der ältere Herr augenscheinlich zunächst wieder wegfahren. Doch er überlegt es sich anders – und stellt letztendlich sein Auto zum Parken ab.

Die Polizisten halten ebenfalls an, um den Rentner zu kontrollieren. Dieser händigt den Beamten seinen Personalausweis und seinen Fahrzeugschein aus. Seinen Führerschein habe er verloren, gibt er an. Die Polizisten werden misstrauisch, starten eine Computerabfrage beim Kraftfahrtbundesamt – und kommen zu einem nicht alltäglichen Ergebnis: Es stellt sich heraus, dass gegen den 79-Jährigen eine Führerscheinsperre besteht – bis Juni 2031. Genauer: bis einen Tag vor seinem 100-sten Geburtstag. Die Polizisten konfrontieren den Mann mit diesem Faktum. Und die Geschichte bekommt noch eine überraschende Wendung...

Der Rentner erzählt, er habe 1959 „nur ein Glas Bier getrunken“ und sei dann gefahren. Deshalb sei ihm damals der Führerschein entzogen worden. Die weiteren Ermittlungen der Polizei bestätigen diese Geschichte: Der alte Herr hatte 1956 seinen Führerschein der Klasse vier gemacht. Dieser wurde ihm 1959 wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen.

Somit steht der 79-Jährige, wie es im Amtsdeutsch heißt, „im dringenden Tatverdacht, seit 51 Jahren ohne Führerschein gefahren zu sein“. Hätte er es an diesem Dienstag mal nur nicht so eilig gehabt, auf den Parkplatz des Marktes zu kommen... (ger)