Oberhausen. „Ist die Gesellschaft so verroht, dass Kinder nicht mehr zählen, nur noch Tiere?“, fragt eine Leserin. Ihre Enkel wurden von Hunden angesprungen.

  • Im Wald lassen Hundehalter ihre Tiere oft ohne Leine herumtollen - zum Leidwesen von Familien mit kleinen Kindern
  • Im NRW-Landesgesetz gibt es allerdings in etlichen Waldgebieten die Pflicht, seinen Hund anzuleinen.
  • Bei Verstößen verhängen die Ordnungsamts-Beschäftigten Bußgelder - bis zu 250 Euro.

Wer Tiere liebt, weiß, dass es nicht einfach ist, einen Hund in der Stadt zu halten. Denn gerade die großen Vierbeiner, ob mit zotteligem oder glattem Fell, benötigen mit ihrer Energie erheblichen Auslauf. Deshalb ist es verständlich, dass Hundehalter mit ihrem tierischen Freund des Hauses in den nahen Wald spazieren, um ihn dort frei herumlaufen zu lassen. Doch das ist nicht nur in Teilen der Oberhausener Wälder verboten, sondern birgt auch erhebliches Konfliktpotenzial. Vor allem, wenn Familien mit ihren kleinen Kindern die waldreiche Natur genießen wollen.

Eine Leserin aus Oberhausen-Schmachtendorf war neulich mit ihrem Mann und ihren beiden kleinen Enkelkindern, gerade mal zwei und fünf Jahre jung, im benachbarten Waldgebiet unterwegs. Die Kinder erkunden dort im Dunkelschlag, offiziell Sterkrader Wald genannt, fröhlich die Natur, tollen mal hier, mal da herum und freuen sich. Aber weil sie dann zum wiederholten Male mit frei laufenden Hunden unangenehmen Kontakt hatten, schrieb ihre Oma einen Protestbrief an die Redaktion. „Ich bin entsetzt, wie der Umgang vieler Hundehalter mit Spaziergängern im Wald ist.“ Dass Hundebesitzer ihre Tiere unangeleint herumlaufen lassen, ist die eine Seite. Die andere Seite ist, wie sie sich dann verhalten, wenn sie nicht mehr alleine durch den Wald spazieren. „Es gibt Hundehalter, die mit offenen Augen ihre Hunde ausführen, ohne Leine, und wenn sie Kinder sehen, laut auf sich aufmerksam machen und ihre Hunde zu sich rufen. Das ist aber leider eine Minderheit. Die Mehrheit der Hundehalter hat die Leine um den Hals, die Hunde rennen durch den Wald, auf unsere Enkel zu - und unsere Enkel haben Angst. Das interessiert die Hundehalter nicht.“

„Die Hundehalter zeigen kein bisschen Einsicht, dass sie sich falsch verhalten“

Nun gibt es Kinder, die Hunde gerne treffen, diese streicheln wollen (ungefragt nicht unbedingt zu empfehlen), aber eben auch Kinder, die sich unbehaglich fühlen, wenn ein ähnlich großes Tier wie sie selbst mit hechelnder Zunge, Spucke im Maul und beeindruckenden Zähnen auf sie zuläuft. Nicht nur die Kinder, sondern auch der Mann der Schmachtendorferin zeigte nach ihren Angaben eindeutig, dass sie den Kontakt zu den Hunden nicht wollen. „Mein Mann stellt sich den Hunden in den Weg, der Hund läuft um meinen Mann herum, um wieder an die Kinder zu kommen, und die Halterin steht ohne Worte dabei. Sie zeigt kein bisschen Einsicht, dass sie sich falsch verhalten.“

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Im Gegenteil: Die Hundebesitzerin fordert die Großeltern sogar noch auf, mit ihren Enkeln an anderen Orten spazieren zu gehen, wenn sie sich durch frei laufende Hunde gestört fühlen. Die Großmutter ist empört: „Ist die Gesellschaft so verroht, dass Kinder nicht mehr zählen, nur noch Tiere?“ In einem anderen Fall im Dunkelschlag eskalierte die Situation: Die Schmachtendorferin behauptet in ihrem Brief, dass „die Hunde auf unsere Enkel gehetzt wurden, weil wir uns lautstark beschwert haben, dass die Hunde frei herumlaufen“.

Nur 40 Prozent des Sterkrader Waldes in Oberhausen als Naturschutzgebiet eingestuft

Ein solches Verhalten von Hundebesitzern, sollte dies so vorgekommen sein, ist natürlich verboten. Doch die Großeltern gehen auch davon aus, dass in allen städtischen Wäldern automatisch eine Leinenpflicht gilt. Aber so einfach ist das nach Darstellung der Stadt nicht geregelt. Denn das Land NRW unterscheidet im Landesforstgesetz zwischen Wäldern, die als ganz normale Wälder eingestuft sind, und Wäldern, die Naturschutzgebiete sind. Nach dem Paragrafen 2 Absatz 3 dürfen Hunde im Wald außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Im Umkehrschluss heißt das: Im Wald darf tatsächlich der Hundebesitzer sein Tier ohne Leine laufen lassen, wenn es auf dem Weg bleibt und nicht querfeldein durch die Büsche saust. Ist ein Waldbereich aber als Naturschutzgebiet ausgewiesen, gilt auch auf den Wegen die Leinenpflicht.

Im Sterkrader Wald gilt nicht überall das eine oder das andere, sondern die Regeln mischen sich: Denn der Dunkelschlag-Wald rund um das Autobahnkreuz Oberhausen ist über 200 Hektar groß, das sind über 280 Fußballfelder. Doch nur 40 Prozent dieser Fläche, nämlich 80 Hektar (112 Fußballfelder), würdigten Fachleute als Naturschutzgebiet. In dieser Zone müssen also die Hunde dauernd mit Leine geführt werden.

Bußgelder zwischen 35 und 250 Euro

Ob sich Hundebesitzer an das NRW-Forstgesetz halten, wird nach Angaben des Rathauses durchaus vom Ordnungsamt der Stadt Oberhausen kontrolliert. Verhält sich der Hundefreund fehlerhaft, droht ein Bußgeld. Dabei hängt die Höhe dieser Strafe von der Größe des Hundes ab: Bei kleinen Hunden zahlt das Herrchen 35 Euro. Verstöße mit großen Hunden kosten 70 Euro und mit als gefährlich eingestuften Hunden 200 bis 250 Euro. Hinzu kommen bei allen Bußgeldern noch Gebühren und Auslagen. Dabei sind durchaus auch höhere Bußgelder möglich, weil die Ordnungskräfte den Einzelfall genau bewerten sollen. Wenn etwa Kinder in der Nähe sind, kann es für Hundebesitzer noch teurer werden.

Wie häufig im Jahr Hundehalter erwischt werden, kann die Stadt allerdings nicht sagen: „Diese Zahlen werden nicht einzeln statistisch erfasst.“ Was aber klar ist: Außerhalb von Wäldern, in Wohngebieten, Parks, auf öffentliche Plätzen, in Fußgängerzonen, auf Schulhöfen, auf Sportplätzen und auf Friedhöfen müssen die Menschen ihre Hunde anleinen.

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