Duisburg. Ein 25-Jähriger schlägt auf einen 78-Jährigen ein und tritt ihm gegen den Kopf. Der Rentner ist ein Zufallsopfer und wird schwer verletzt.
- In der Oberhausener Innenstadt schlug ein 25-Jähriger einen Rentner nieder
- Das Opfer leidet bis heute heute an den körperlichen Folgen
- Vor dem Landgericht lief jetzt der Prozess gegen den Täter
Von einem ihm völlig unbekannten Mann wurde ein 78-jähriger Oberhausener am 1. Mai dieses Jahres in der Fußgängerzone auf der Marktstraße angegriffen. Der 25-Jährige schlug den Rentner nieder, trat dem am Boden liegenden Mann mehrfach vor den Kopf. Beim Prozess zeigte sich: Der Angreifer folgte einer Wahnvorstellung.
Bilder des Opfers unmittelbar nach der Tat zeigen einen schwer gezeichneten Mann: Beide Kieferhöhlen und eine Augenhöhle waren gebrochen. Bis heute leidet der 78-Jährige nicht nur unter körperlichen Folgen, sondern er kämpft auch mit der Frage, warum ihm jemand, den er bewusst noch nie gesehen hatte, so etwas antat.
Attacke in der Fußgängerzone: Zeugen eilten zu Hilfe
Zeugen mussten den rasenden 25-Jährigen von seinem Zufallsopfer wegziehen. „Sonst hätte der den tot getreten“, war einer der Männer überzeugt. Seiner Festnahme widersetzte sich der Täter zwar nicht. Dafür schrie er um so mehr herum. „Wirres Zeug“, erinnerten sich Polizisten. „Eine Kommunikation war mit ihm nicht wirklich möglich.“
In dem mehrtägigen Verfahren vor dem Landgericht Duisburg ging es um die Frage, ob der Beschuldigte zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Die Antwort eines medizinischen Sachverständigen fiel sehr eindeutig aus: Der unter einer paranoiden Schizophrenie mit wahnhaften Symptomen leidende 25-Jährige war zur Tatzeit schuldunfähig. Ohne langwierige Therapie in einer geschlossenen Einrichtung bestehe die Gefahr, dass sich ähnliche Vorfälle wiederholen könnten.
25-Jähriger ist ohne Therapie Gefahr für die Allgemeinheit
Der Staatsanwalt, die Anwältin des als Nebenkläger auftretenden Rentners und der Verteidiger waren sich nach dem Schluss der Beweisaufnahme einig: Die Unterbringung sei der einzige Weg, dem Beschuldigten zu helfen und die Allgemeinheit zu schützen. „Aggressive Durchbrüche könnte es immer wieder geben und sie könnten jeden treffen“, fasste die Staatsanwaltschaft zusammen.
So sah das am Ende auch die Kammer und wies den 25-Jährigen unbefristet ein. Als sogenannte Anlasstat für das Sicherungsverfahren war ursprünglich ein Mordversuch angenommen worden. Im Urteil war es nur noch ein versuchter Totschlag. Für den Beschuldigten macht das keinen Unterschied. Er wird voraussichtlich viele Jahre therapiert werden müssen. Darüber, wann er wieder auf freien Fuß darf, entscheiden in erster Linie die Ärzte.