Oberhausen. Prügelattacke gegen einen 78-Jährigen in Oberhausen. Der Senior erlitt mehrere Knochenbrüche im Gesicht. Prozess wegen versuchten Mordes läuft.
Für einen 78-jährigen Oberhausener wurde der 1. Mai dieses Jahres zu einem traumatischen Erlebnis. Aus heiterem Himmel wurde der Rentner von einem ihm unbekannten Mann auf der Marktstraße attackiert. Der schwer verletzte Senior landete mit mehreren Gesichtsknochen-Brüchen und einem Schädel-Hirn-Trauma im Krankenhaus. Der mutmaßliche Angreifer, ein 25-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz, steht nun vor dem Landgericht.
Mit einem Faustschlag soll der Beschuldigte den 78-Jährigen niedergestreckt haben. Als der Rentner blutend auf dem Boden lag, soll der 25-Jährige ihm mehrfach vor den Kopf getreten haben. Nur das Eingreifen eines Zeugen soll den Angreifer von weiteren Tritten abgehalten haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 25-Jährige das in der Absicht tat, den älteren Mann zu töten.
War der Angeklagte schuldunfähig?
Die Anklagebehörde wertet den Angriff zudem als heimtückische Tat. Der 78-Jährige habe sich keines Angriffs versehen, sei arg- und wehrlos gewesen. Doch diesen versuchten Mord soll der Beschuldigte in einem Zustand begangen haben, in dem er mit hoher Wahrscheinlichkeit schuldunfähig war. Der 25-Jährige leidet unter einer paranoiden Schizophrenie, wurde von Wahnvorstellungen geplagt. Das erklärt eventuell auch das Motiv der Tat. Der 25-Jährige will den ihm unbekannten Senior für einen Kinderschänder gehalten haben.
Da vom Angeklagten ohne Therapie in einer geschlossenen Einrichtung weitere gefährliche Taten zu erwarten seien, fordert die Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung in eben einer solchen Einrichtung. Darüber muss die Schwurgerichtskammer des Duisburger Landgerichts in dem bis November auf drei Verhandlungstage angesetzten Verfahren nun entscheiden.
Rentner ist durch die Tat völlig verängstigt
Der Verteidiger des 25-Jährigen erklärte zu Verhandlungsbeginn, sein Mandant wolle sich schweigend verteidigen. Auch zu persönlichen Verhältnissen und seinem Lebenslauf möchte der Angeklagte keine Angaben machen. Mit hängenden Schultern und gekrümmtem Rücken antwortete der Beschuldigte auf Fragen zu seinen Personalien nur mit einem langsamen Kopfnicken.
Der verletzte Rentner tritt im Prozess als Nebenkläger auf, war beim Auftakt aber nur durch seine Anwältin vertreten. Die Juristin betonte, dass der 78-Jährige durch die Tat extrem verunsichert und verängstigt sei. „Er hat mich dringend gebeten, das Gericht zu fragen, ob er wirklich zur Verhandlung kommen muss.“ Der Vorsitzende lächelte milde. „Muss er.“ Allerdings müsse der Zeuge keine Angst haben. „Es wird ihm hier nichts Schlimmes geschehen.“