Oberhausen. Im Oktober 2022 flüchtete ein Oberhausener mit einem geraubten Auto in die Niederlande. Die Verfolgungsjagd endete mit einem schweren Unfall.
Mit einem zuvor geraubten Auto floh ein 25-jähriger Oberhausener am 3. Oktober 2022 in die Niederlande. Endstation war an der niederländischen A 12 in Driebergen-Rijsenburg. An einer Abfahrt rauschte er am Steuer eines Land Rovers in mehrere an einer Ampel haltende Fahrzeuge. Nach nur drei Verhandlungstagen fiel nun das Urteil gegen den Oberhausener.
Das Fahrzeug war am Morgen vor einer Bank in Dinslaken unter vorgehaltener Waffe von zwei maskierten Männern geraubt worden. Dann steuerte es Richtung Niederlande. Gegen 8.15 Uhr passierte es auf der deutschen A 3 die Grenze bei Elten. Fahrer war der 25-Jährige, der sich bewusst ganz genau an alle Verkehrsvorschriften hielt, um ja nicht aufzufallen.
Niederländische Polizei verfolgte das geraubte Fahrzeug
Ein vergebliches Unterfangen. Denn der Autobesitzer hatte trotz Drohungen der Räuber sofort die Polizei verständigt. Da noch sein Firmenhandy und ein Laptop im Auto lagen, stand schnell fest, dass das Auto Richtung Niederlande unterwegs war. Hier übernahm die niederländische Polizei, die in solchen Fällen deutlich besser aufgestellt ist als ihre deutschen Kollegen. Dank engmaschiger Kameraüberwachung der Autobahnen war man jederzeit über den Standort des Wagens im Bilde. Längst wurde der auch per Hubschrauber aus der Luft verfolgt.
Als der Oberhausener merkte, dass er verfolgt wurde, ließ er alle Rücksicht fahren. Er gab Gas, raste wie ein Wilder über die Autobahn, überholte mal links, mal rechts. Mit viel zu hohem Tempo verließ er schließlich die Autobahn und ramponierte zuletzt sechs Autos. Einer der dabei verletzten Fahrer erlitt elf Rippenbrüche.
Prozess: Oberhausener war der Fahrer, aber kein Räuber
Die Behauptung des Angeklagten, er habe mit dem Raub nichts zu tun gehabt, sondern habe den Wagen, den er für gestohlen hielt, erst kurz danach übernommen, um ihn für eine hübsche Stange Geldes nach Den Haag zu fahren, konnte nicht widerlegt werden. Im Gegenteil: Die Aussage einer Zeugin sprach sogar dafür, dass es tatsächlich einen Fahrerwechsel gegeben haben kann.
Verurteilt wurde der bereits erheblich vorbestrafte Oberhausener daher am Ende lediglich wegen versuchter Hehlerei, Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. Das Geständnis des Mannes, der nur den eigentlichen Raub bestritten hatte, wirkte sich zu seinen Gunsten aus. Die Vorstrafen und vor allem die hohe Gefährlichkeit der Fahrweise des 25-Jährigen begründeten zuletzt aber eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.