Oberhausen. Die AfD-Fraktion Oberhausen fühlt sich von einem Ratsherren diffamiert – scheitert aber gleich doppelt vor dem Landes- und dem Oberlandesgericht.
Doppelte Schlappe vor Gericht für die AfD Oberhausen: Die Ratsfraktion wollte beim Landgericht Duisburg eine einstweilige Verfügung gegen den Oberhausener Linken-Ratsherrn Yusuf Karacelik erwirken. Grund waren Äußerungen Karaceliks auf der Internetseite der Linken. Das Landgericht hat den Antrag jedoch zurückgewiesen, das Oberlandesgericht hat diese Entscheidung bestätigt.
Worum geht’s? Im Juli hatte CDU-Chef Friedrich Merz mit Aussagen über eine mögliche Zusammenarbeit mit der AfD auf kommunaler Ebene eine bundesweite Diskussion ausgelöst. Oberhausens CDU-Vorsitzender Wilhelm Hausmann hatte Merz in Schutz genommen – was wiederum Yusuf Karacelik zu einer Stellungnahme veranlasste. Es sei ein großer Unterschied, „im Rat zu einem Antrag abzustimmen oder einem Antrag der AfD, in deren Reihen sich bekennende Neonazis befinden, aktiv zuzustimmen (...)“. >>> Zum Nachlesen: Oberhausens CDU-Chef verteidigt AfD-Kurs von Friedrich Merz
Gerichte weisen Antrag der AfD-Fraktion ab
Der Beitrag steht auch weiterhin auf der Internetseite linkeliste-ob.de (Stand: 28. September 2023). Mit ihrer einstweiligen Verfügung wollte die AfD-Ratsfraktion erwirken, dass der Beitrag gelöscht wird. Weil sie die Äußerungen Karaceliks als „eine Tatsachenbehauptung über die AfD-Ratsfraktion“ interpretieren, wie AfD-Ratsherr Erich Noldus bereits im August in einer Pressemitteilung schrieb. Dass also behauptet wird, in den Reihen der Oberhausener AfD-Fraktion befänden sich bekennende Neonazis. >>> Auch interessant: AfD wirft Oberhausener Sparkasse Enteignung der Sparer vor
Doch die Gerichte sehen dies anders. In der Entscheidung ging es dabei gar nicht um die Behauptung selbst. Sondern vielmehr um die Zuschreibung, wie ein Sprecher des Duisburger Landgerichts auf Nachfrage erläutert. Nach Ansicht der Richter habe Karacelik nicht die AfD-Fraktion, sondern die AfD als solche gemeint. Und daher könne die Fraktion keine einstweilige Verfügung erwirken. Weil sie gar nicht Adressatin der Äußerungen sei. >>> Zum Thema: Oberbürgermeister: Politische Fehler sorgen für AfD-Zulauf
Die AfD-Ratsfraktion hält diese Entscheidung für „bezeichnend für das politische Klima und die Rechtsprechung in diesem Land“, wie Ratsherr Erich Noldus auf der AfD-Homepage schreibt. Ihr Ziel habe die Fraktion dennoch erreicht, weil das Vorgehen „den wahren Charakter der herrschenden Rechtsauffassung jedermann vor Augen geführt hat“. >>> Weiterer Bericht: So wettert die AfD Oberhausen gegen Presse und Politik
„Der Einschüchterungsversuch von Rechtsaußen ist ins Leere gelaufen“, sagt Yusuf Karacelik im Nachgang des Verfahrens. „Wir lassen uns ganz sicher nicht den Mund verbieten.“ Die AfD vertrete nationalistische, rassistische und sexistische Inhalte. „Daher sehen wir es als eine zentrale Aufgabe aller demokratischen Kräfte an, Rechtsaußen bei jeder Gelegenheit die Stirn zu bieten. Egal, ob im Parlament, am Infostand oder vor Gericht.“