Oberhausen. Bei einer Nachlasssicherung in Oberhausen verschwand das Auto eines Verstorbenen. Ex-Mitarbeiterin des Ordnungsamtes (62) stand vor Gericht.

Wegen Diebstahls stand eine 62-jährige Oberhausenerin in zweiter Instanz vor Gericht. Sie habe bei einer Nachlasssicherung in der Oberhausener Innenstadt am 15. März 2019 Autopapiere und Fahrzeugschlüssel eines Verstorbenen eingesteckt und das Fahrzeug wenige Tage später mitgenommen, so der Vorwurf. Das stellte sich am Ende der zweitägigen Verhandlung zwar anders dar, einer empfindlichen Bestrafung konnte die Frau aber dennoch nicht entgehen.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte die Frau, die sich erstmals zu dem Vorwurf äußerte, mit ihrer Darstellung überrascht: Es sei ihr Kollege gewesen, der sich das Auto angeeignet habe. Sie sei nur dumm genug gewesen, nichts dagegen zu tun. Im Gegenteil: Als er sie später anflehte, ihm dabei zu helfen, das hochwertige Fahrzeug zu Geld zu machen, habe sie den Verkauf organisiert.

Berufungskammer hält Kollegen der 62-Jährigen für den Haupttäter

Tatsächlich verdichteten sich im Laufe des Berufungsprozesses die Indizien dafür, dass der Kollege der Haupttäter gewesen war. Im Zeugenstand konnte sich der Beamte angeblich überhaupt nicht an die Nachlasssicherung erinnern. Dafür trugen zwei Protokolle der Nachlasssicherung, die im Abstand von einem halben Jahr in die städtische Akte gerieten – im ersten war kein Auto erwähnt, im zweiten schon –, seine Handschrift und seine Unterschrift. Zeugen hatten ihn mit dem Fahrzeug gesehen. Und sogar die Ex-Frau berichtete von einer Fahrt mit dem neuen Auto. Und davon, dass der Ex ihr gestand, es sei bei der Beschaffung nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.

Die Berufungskammer ging am Ende davon aus, dass der Kollege der Angeklagten der Haupttäter gewesen sei. Doch auch die 62-Jährige wurde verurteilt: Wegen Unterschlagung durch Unterlassung. Ihre Pflicht als für die Nachlasssicherung zuständige Mitarbeiterin des Ordnungsamtes sei es gewesen, den Kollegen an seiner Handlung zu hindern oder sofort im Anschluss den Dienstvorgesetzten zu unterrichten. Nichts davon tat die 62-Jährige, die inzwischen nicht mehr beim Ordnungsamt arbeitet. Sie deckte den Kollegen nicht nur, sondern half ihm auch noch bei der Verwertung der Beute.

Angeklagte erreichte ihr Berufungsziel nicht

Ziel der Berufung der Oberhausenerin, die vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 5600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt worden war, war eine Strafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen. Die hätte einer anvisierten neuen Berufstätigkeit als Seniorenbetreuerin nicht im Wege gestanden.

Da sich mit dem Straftatbestand – aus Diebstahl wurde Unterschlagung – der Strafrahmen nach unten verschob, senkte das Gericht die Zahl der Tagessätze auf 110. Eine mildere Bestrafung sei angesichts der groben Pflichtverletzung und der nicht geringen kriminellen Energie der 62-Jährigen nicht möglich, so der Vorsitzende in der Begründung.