Duisburg. Wegen Diebstahls steht eine Oberhausenerin (62) vor Gericht. Die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes soll bei einer Nachlasssicherung geklaut haben.

Wegen eines ungewöhnlichen Diebstahls steht eine ehemalige Mitarbeiterin des Ordnungsamtes Oberhausen in zweiter Instanz vor dem Landgericht Duisburg. Im März 2019 soll sie bei einer Nachlasssicherung in der Innenstadt Papiere und Schlüssel eines Autos entwendet haben, das den Erben eines kurz zuvor verstorbenen Oberhauseners gehörte. Wenige Tage später soll sie das in der Nähe geparkte Auto abgeholt und seinen Verkauf in die Wege geleitet haben.

In erster Instanz hatte die Angeklagte vor dem Amtsgericht Oberhausen geschwiegen. Der Strafrichter hatte keinen Zweifel an ihrer Schuld gehabt. Insbesondere deshalb, weil ausgerechnet der angehende Schwiegersohn der Angeklagten das Fahrzeug an einen Händler verkauft hatte. Erst nach zwei weiteren Verkäufen sollte der Wagen auf einen neuen Halter zugelassen werden. Dabei fiel auf, dass er als gestohlen gemeldet war. Von der Unterhaltssicherungsmaßnahme existierten zudem zwei voneinander abweichende Protokolle. Der Gedanke lag nahe, dass die Angeklagte eines davon gefälscht und nachträglich in die Akten geschleust hat.

In erster Instanz schwieg die Angeklagte

Wegen Diebstahls wurde die 62-Jährige im August 2022 zu einer Geldstrafe von 5600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt. Zu diesem Zeitpunkt kämpfte sie juristisch auch an anderer Front: Vor dem Arbeitsgericht ging sie gegen eine fristlose Kündigung durch die Stadt Oberhausen vor. In erster Instanz wurde die für nichtig erklärt. Erst im April dieses Jahres konnte der arbeitsrechtliche Prozess abgeschlossen werden: Die Parteien schlossen vor dem Landesarbeitsgericht einen Vergleich.

Mit der Berufung will die Angeklagte nun die Verurteilung zu einer deutlich geringeren Geldstrafe erreichen. Unter 90 Tagessätzen würde die nämlich nicht in einem normalen polizeilichen Führungszeugnis auftauchen und damit den Bemühungen der Frau, eine neue Berufstätigkeit zu erlangen, nicht im Wege stehen. Aus diesem Grund brach die langjährige Ordnungsamtsangestellte in zweiter Instanz auch erstmals ihr Schweigen. Sie behauptet, ein damaliger Kollege sei der wahre Dieb.

62-Jährige belastet ehemaligen Kollegen schwer

„Wir haben die Nachlasssicherung gemeinsam durchgeführt“, berichtet die Angeklagte. „Er stand plötzlich mit den Papieren und dem Autoschlüssel vor mir und hat gesagt, dass das ein tolles Auto sei. Das könne er gut gebrauchen. Dann hat er die Sachen eingesteckt.“ Der Mann sei davon überzeugt gewesen, dass der Verstorbene eh keine Erben habe.

Wenige Tage später, so die 62-Jährige weiter, habe sie erfahren, dass der Kollege in einem neuen schicken Wagen gesehen worden war. Da habe sie gewusst, dass er sich das Auto tatsächlich angeeignet habe. „Dann ist er eines Abends sturzbetrunken bei mir aufgetaucht und hat mich gebeten, ihm dabei zu helfen, das Auto loszuwerden. Und ich war doof genug, das zu tun.“ Der Kollege habe auch das Nachlasssicherungsprotokoll später ausgetauscht. Der Prozess soll in der kommenden Woche abgeschlossen werden.