Oberhausen. Klangvolle Modenamen, ein geständiger Angeklagter und ein Zeuge, dem jede Erinnerung fehlt: ein ungewöhnlicher Fall vor dem Oberhausener Gericht.

Mit einem ungewöhnlichen Einbruchsfall hatte es am Mittwoch das Schöffengericht Oberhausen zu tun: Es ging um einen bereits mehr als vier Jahre zurückliegenden Einbruch an der Bonetstraße im Süden von Oberhausen. Zur Beute zählten damals eine Handtasche der italienischen Luxusmarke Gucci mit 32.000 Euro Inhalt und eine Kette aus dem Nobelhaus Versace.

Für diesen Einbruch, zu dem es am 10. Januar 2019 nachmittags in der Zeit von 16.05 bis 17.15 Uhr kam, musste sich nun ein Mann (40) vor dem Schöffengericht verantworten. Der Angeklagte zeigte sich geständig und voller Reue. Er räumte offen ein, damals einen Tipp bekommen zu haben, also einen Hinweis auf die Wohnung an der Bonetstraße. Er sei am 10. Januar 2019 allein in das Haus hinein, habe die Wohnungseingangstür aufgebrochen und die Räume durchsucht, gestand der Angeklagte. Schließlich sei er auf die besagte wertvolle Beute gestoßen, habe sie draußen einem dort wartenden Komplizen übergeben und 11.000 Euro sowie die Versace-Kette als Anteil erhalten.

Das in der Tasche befindliche Geld habe er seinerzeit in der Wohnung nicht gezählt, er sei zunächst davon ausgegangen, dass sich 22.000 Euro in der Gucci-Tasche befunden hätten und dass er die halbe Summe als Anteil erhalten habe, sagte der 40-Jährige vor Gericht.

Angeklagter: Ich war Drogenkonsument und hatte Schulden

Damals habe er Drogen konsumiert, er habe Schulden und keinen Job gehabt und habe sich deshalb an dem Einbruch beteiligt. Inzwischen lebe er mit Kindern und Familie im Ausland, habe dort eine gut bezahlte Stelle gefunden und sei nach einer entsprechenden Therapie auf einem legalen Lebensweg ohne Drogenkonsum.

Im Saal 21 des Amtsgerichts sagte auch ein bemerkenswerter Zeuge (41) aus – ein Mann, der sich bereits wegen genau desselben Einbruchs an der Bonetstraße vor Gericht verantworten musste, aber aus Mangel an Beweisen rechtskräftig freigesprochen worden ist. Dieser Zeuge gab an, sich an nichts mehr erinnern zu können. Und: Auf keinen Fall habe er jemals als Tippgeber und Komplize fungiert und mit jemandem den Anteil aus einer Einbruchsbeute geteilt.

Unklar blieb vor dem Schöffengericht zudem der genaue persönliche Hintergrund des Einbruchsopfers. Der an der Bonetstraße wohnende Mann hatte in jenem Januar 2019 offenbar seine gesamten Ersparnisse in seinen Räumen; auch eine Geldbörse mit einem kleineren Geldbetrag unter 100 Euro zählte noch zur Beute.

11.000 Euro sind als Wertersatz an das Einbruchsopfer zurückzuzahlen

Wie auch immer all die Facetten und zwischenmenschlichen Zusammenhänge dieses Falls aussehen mögen – die Staatsanwaltschaft plädierte schließlich für eine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung; diesem Plädoyer schloss sich die Verteidigung des 40-Jährigen an.

Nach kurzer Beratung entschied das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Alexander Conrad auf zwei Jahre Haft, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hat der Angeklagte jene 11.000 Euro an den Geschädigten als Wertersatz zurückzuzahlen. Die sichergestellte Versace-Kette ist offenbar bereits wieder beim rechtmäßigen Besitzer.

Richter Alexander Conrad machte in seiner Urteilsbegründung dem Angeklagten unmissverständlich deutlich, wie viel Glück er mit der zweijährigen Bewährungsstrafe habe. Wenn man das lange Vorstrafen-Register des 40-Jährigen berücksichtige, sei auch ein ganz anderes, viel höheres Strafmaß möglich gewesen. Er habe Glück, dass er sich jetzt erst vor Gericht verantworten müsse, so der Vorsitzende Richter zum Angeklagten, denn mittlerweile befinde er sich auf einem guten Weg und habe sein Leben mit Familie und Kindern offenbar in legaler Weise dauerhaft in den Griff bekommen – deshalb die Bewährungsstrafe.

Der Angeklagte hatte kurz zuvor in seinem Schlusswort beteuert: „Dieser Einbruch tut mir wahnsinnig leid. Ich werde so etwas nicht noch einmal tun.“ Das Urteil erhielt an Ort und Stelle sofort Rechtskraft.