Oberhausen. Eine Anwohnerin der Forststraße im Norden von Oberhausen will wissen: Muss ich für den Straßenausbau zahlen? Die Antwort ist kompliziert.

Die marode Forststraße in Schmachtendorf soll im Jahr 2025 endlich saniert und ausgebaut werden. Die meisten Menschen im Stadtnorden begrüßen das. Einige von ihnen sind aber zugleich besorgt. Das sind die Anwohnerinnen und Anwohner. Sie fragen sich vielfach: Wie teuer wird dieser Ausbau für mich? Eine entsprechende E-Mail hat eine Anwohnerin an die Redaktion geschickt – mit Bitte um Klärung.

Doch die Antwort ist nicht so einfach. Denn: Eigentlich sind die Straßenausbaubeiträge in NRW von der schwarz-grünen Landesregierung faktisch abgeschafft worden. Es gibt mittlerweile einen Fördertopf des Landes NRW, auf den die Kommunen zurückgreifen können. Das Land erstattet ihnen dann zu mittlerweile 100 Prozent jene Summen, die man zuvor als Ausbaubeitrag von den Bürgerinnen und Bürgern kassiert hat. Die Anwohner zahlen nichts mehr, wenn die entsprechende Stichtags-Regelung für das Projekt erfüllt ist: Die Ausbaumaßnahme muss ab dem 1. Januar 2018 vom Stadtrat beschlossen worden sein.

Rein rechtlich gesehen ist aber jener Paragraf 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, der die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vorschreibt, zugleich noch immer in Kraft. Der besagte Fördertopf ist sozusagen von der Politik ergänzend eingerichtet worden, um den Paragrafen 8 faktisch zu umgehen. Dieser Paragraf ist nach Auskunft der Stadt Oberhausen weiterhin grundsätzlich anzuwenden, solange er durch eine Gesetzesänderung nicht aufgehoben wird. Die Stadt Oberhausen unterstreicht auf Anfrage dieser Redaktion: „Eine solche Gesetzesänderung ist bisher nicht erfolgt.“

Fördertopf ist vom Land NRW mit 65 Millionen Euro ausgestattet worden

Das Land hat den besagten Fördertopf unterdessen mit 65 Millionen Euro ausgestattet. Das Angebot ist allerdings zeitlich begrenzt worden: Die Förderrichtlinie tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft, wenn bis dahin keine Neuregelung oder eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erfolgt ist. Das muss der Landtag beschließen.

Und es wird noch komplizierter: Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zu den Straßenausbaubeiträgen schürt Zweifel an der vollständigen Abschaffung dieser Beiträge. Darüber hat diese Redaktion im November 2022 berichtet. Der Kieler Jurist Prof. Christoph Brüning kommt zu dem Ergebnis, dass die Abschaffung rechtlich kompliziert und für Land und Kommunen teuer wäre, da der Straßenverschleiß und der entsprechende Investitionsbedarf weiterhin bestehen bleiben würden.

Stadt: „Baumaßnahme muss abgeschlossen und schlussgerechnet sein“

Und wie sieht es nun konkret in Sachen Forststraße aus? Die Stadt Oberhausen antwortet darauf wie folgt: „Die Förderung der Straßenausbaubeiträge kann von der Stadt erst beantragt werden, wenn der umlagefähige Aufwand ermittelt wurde. Dazu muss die Baumaßnahme abgeschlossen und mit dem Unternehmen schlussgerechnet sein.“ Danach würden die notwendigen Rechnungs- und sonstigen Unterlagen der zuständigen Fachverwaltung zur Aufwandsermittlung zur Verfügung gestellt – das erfolge je nach Umfang der Maßnahme in der Regel zwei bis vier Jahre nach Abschluss des Projekts.

Im Fall der Forststraße also wohl deutlich nach dem Jahr 2026. Die Förderrichtlinie läuft aber zum 31. Dezember 2026 aus. Das Ergebnis unserer Recherche lautet damit: Sofern die Förderrichtlinie nicht verlängert wird und der Paragraf 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW von der Landespolitik nicht abgeschafft wird, müssen die Grundstückseigentümer an der Forststraße mit einer Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rechnen.