Oberhausen. Im vergangenen Jahr verübte eine Kinderbande eine Vandalismus-Serie an Oberhausener Schulen. Die Kinder und deren Familien bekommen Hilfe.
Die Vandalismus-Serie in Oberhausen sorgte für hohe Wellen. Kinder hatten Räume an mehreren Schulen verwüstet und einen Schaden von rund 100.000 Euro verursacht. Nur einer der zwölf Tatverdächtigen, die die Polizei damals ermitteln konnte, war strafmündig.
Die AfD Oberhausen wollte nun Genaueres über die Konsequenzen wissen und stellte eine Kleine Anfrage. Inhaltlich geht es ihr dabei um den Migrationshintergrund der Kinder und mögliche Probleme im Kriminalitätskontext. Deshalb stellte sie auch grundsätzliche Fragen zu Abschiebungen. Die Tatverdächtigen besitzen laut ermittelnder Staatsanwaltschaft die serbische, rumänische und aserbaidschanische Staatsangehörigkeit.
Zu etwaigen Problemen mit den Jugendlichen in der Vergangenheit kann die Stadt keine Angaben machen, da bei den entsprechenden Fragen die Definitionsgrundlage fehle. Der zuständige Beigeordnete Jürgen Schmidt kann sich jedoch zu den Konsequenzen äußern. Wie er dieser Redaktion bereits geschildert hatte, ist in den Fällen die Stadt zuständig. Bei einigen Kindern kommt das polizeiliche Präventivprogramm „Kurve kriegen“ in Frage. Dies soll verhindern, dass Kinder und Jugendliche in eine kriminelle Laufbahn abrutschen.
Die Stadt hat den Familien aber auch ihre Angebote im Rahmen der Hilfe zur Erziehung unterbreitet. Wie Schmidt erläutert, handelt es sich dabei um individuelle Einzelfallhilfen. Das können Gespräche oder Beratungen sein, in denen zum Beispiel konkrete Pläne für Freizeitaktivitäten erstellt werden.
Jugendlicher wird zwanzig Stunden im Monat betreut
Für den damals 16-Jährigen besteht eine Weisung gemäß Paragraf 10 des Jugendgerichtsgesetzes. Ein Richter kann dem Jugendlichen danach verschiedene Gebote oder Verbote auferlegen oder ihn anweisen, an sozialen Trainings teilzunehmen. Der Umfang dieser Weisung beträgt laut Schmidt zwanzig Stunden im Monat. Nähere Angaben macht er dazu nicht.
Im Falle der strafunmündigen Kinder ist die Stadt auf das Mitwirken der Eltern angewiesen. Sie müssen die Angebote annehmen. Der Erfolg steht und fällt also mit dem Engagement der Eltern. Das Jugendamt selbst hat keine Sanktionsmöglichkeiten und versteht sich auch „per Gesetz nicht als sanktionierende Instanz“ wie aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage hervorgeht.
Bei strafmündigen Jugendlichen erfolgt laut Schmidt grundsätzlich die Prüfung, ob die Straftaten Auswirkungen auf die Aufenthaltserlaubnis haben. Ob dies der Fall ist, hängt von der Schwere der Tat und der Höhe des Schadens ab.