Oberhausen. Der Vandalismus-Fall ist gelöst. Strafrechtliche Konsequenzen muss nur ein Täter fürchten. Was jetzt auf die Kinder zukommt.
Ermittlungserfolg für die Polizei Oberhausen: Die Vandalismus-Serie in Oberhausen ist von einer Kinderbande verübt worden. Nach Erkenntnissen der Polizei brachen die Jugendlichen in mehr als 20 Schulen und Kindergärten ein – und verwüsteten die Räume. Zwölf Täter haben die Polizisten bereits ermittelt. Sie sind zwischen neun und 16 Jahre alt. Mit Ausnahme des 16-jährigen sind alle strafunmündig.
Eine Internet-Challenge über den Kanal TikTok steckte nicht dahinter, wie die Ermittler zunächst vermuteten. „Sie pushten sich gegenseitig hoch“, sagte Ralf Weyer, Leiter des Jugendkommissariats, während einer Pressekonferenz des Oberhausener Polizeipräsidiums zum Fall. Bei der Serie entstand ein Schaden von mehr als 100.000 Euro. Um Geld ist es den Jugendlichen nach ersten Erkenntnissen der Kriminalbeamten vornehmlich nicht gegangen.
Ihre letzte Tat wurde der Kinderbande zum Verhängnis. Waren sie bislang nur in Schulen und Kitas eingebrochen, hatten sie es am vergangenen Wochenende auf den Keller des Medienhauses an der Goebenstraße in der Innenstadt abgesehen. In dem Gebäude ist die Redaktion der WAZ und NRZ beheimatet. Am Montag war ein Ermittler vor Ort, am Donnerstag wurde bei der Pressekonferenz klar: Es waren die gesuchten Täter.
Am ersten Tag der Observation festgehalten
Die Beamten unter Leitung von Torsten Schreiber hatten am Freitag damit begonnen, die Gruppe an einem Sportplatz in der Innenstadt zu observieren. Zuvor hatte die Polizei auch durch die medienwirksame Berichterstattung etliche Hinweise bekommen. Am selben Tag, in den Abendstunden, stieg eine Gruppe erfolglos in den Keller des Medienhauses ein. Die Ermittler nahmen fünf Jugendliche im Alter zwischen 11 und 16 Jahren fest. Im Zuge der Befragung erweiterte sich der Täterkreis. Die Polizei vermutet, dass noch weitere Täter zur Kinderbande gehören; derzeit untersucht die Polizei Verbindungen zu Geschäftseinbrüchen. Am WAZ-Gebäude befindet sich auch ein Supermarkt, in den ebenfalls eingebrochen wurde.
„Die Jugendlichen reagierten in den Vernehmungen nicht gerade geschockt“, berichtete Weyer am Donnerstag. Alle Jungs seien schon polizeibekannt gewesen. Die Motive sind in dem Fall einfach: Die Jugendlichen, die einen Migrationshintergrund haben, hätten sich gegenseitig zu den Taten animiert. „Es ging nicht um eine Internet-Challenge, sondern darum, sich in der Gruppe zu beweisen.“ Die Taten wurden hauptsächlich in den Abendstunden verübt. „Die Kinder und Jugendlichen hatten nicht gerade viel Betreuung oder wurden anderweitig beschäftigt.“
Mit Beute auf die Kartbahn gegangen
Immer in kleinen Gruppen seien die Jugendlichen losgezogen und hätten die Taten seit dem Sommer verübt. Eine „klassische Gruppendynamik“ setzte sich in Gang. Sie wollten einander imponieren und etwas vom Gewinn abhaben. Der fiel allerdings nicht groß aus, ihr Einbruchswerkzeug seien Schraubenzieher gewesen. Schon angehendes Licht hätte sie abgeschreckt. In vielen Fällen hätten sie Kleinbeträge erbeutet, in einem konkreten Fall waren es Pfandflaschen im Wert von 20 Euro. Von dem Geld seien sie dann auf die Kartbahn oder in Schnellrestaurants essen gegangen.
Die Schadenssumme durch die Zerstörung fiel beträchtlicher aus. Auf mehr als 100.000 Euro schätzen die Polizeibeamten den Schaden. An der Rolandschule etwa seien rund 15.000 Euro Schaden entstanden. Die Abwicklung dürfte nun ein Fall für die Versicherung sein. Finanziell seien die Familien nicht in der Lage, den Schaden zu begleichen.
Kaum strafrechtliche Konsequenzen
Was passiert jetzt mit den Jugendlichen? Das Medien-Interesse an der Pressekonferenz am Donnerstag war hoch. Auch, weil es sich, wie Weyer sagte, um „bedenkliche“ Taten handelte. Doch viel können die Behörden nicht ausrichten. Lediglich der 16-Jährige kann strafrechtlich belangt werden. Die übrigen Kinder und Jugendlichen würden nun vom Jugendamt und dem Jugendgericht betreut. Auch Polizeiprogramme wie „Kurve kriegen“ für Schwersttäter unter den jungen Menschen würden in Betracht kommen. Mehr lasse der Gesetzgeber aber nicht zu, erläutert Weyer.