Oberhausen. Wegen drei Überfällen auf Kioske stand ein Oberhausener (22) vor dem Landgericht. Trotz geringer Beute drohten pro Tat mindestens fünf Jahre.
Wollte man über einen 22-jährigen Oberhausener sagen, er sei bei seinen Taten ziemlich erfolglos gewesen, wäre das schon fast eine Untertreibung. Am 24. und 25. Mai beging er in der Oberhausener Innenstadt drei bewaffnete Raubüberfälle auf drei Kioske. Die Beute betrug insgesamt zwei Schachteln Zigaretten, eine Flasche Jägermeister und fünf Euro aus einer Wechselgeldkasse. Nun stand er dafür vor dem Landgericht Duisburg.
Der erste Überfall ereignete sich am 24. Mai an der Steinbrinkstraße. Der Angeklagte orderte eine Schachtel Zigaretten. Als der Verkäufer sie auf den Tresen legte, zog der 22-Jährige eine Druckluftpistole und hielt sie dem Mann vor das Gesicht. „Kasse her“, forderte der Angeklagte. Doch der Zeuge suchte hinter einem Regal Deckung. Da steckte der Räuber die Schachtel Zigaretten ein und ging.
Am Tattag stürzte die Welt des Angeklagten endgültig ein
Am nächsten Mittag suchte er eine Trinkhalle an der Düppelstraße auf und verlangte 200 Euro. „Wechseln?“ Die Nachfrage einer Angestellten beantwortete der 22-Jährige, indem er seine Pistole zog. Die Frau ließ den bewaffneten Mann immerhin in eine Blechdose mit Wechselgeld greifen. Im Hinausgehen griff der 22-Jährige noch eine Flasche Kräuterlikör. Nur zehn Minuten danach verlangte er an einem Kiosk an der Blücherstraße wieder eine Schachtel Zigaretten. Mehr bekam er auch nicht. Der Verkäufer flüchtete beim Anblick der Waffe.
Alle drei Überfälle gab der 22-Jährige unumwunden zu. Er bat aber um Verständnis dafür, dass er sich nicht mehr an allzu viel erinnere. „Mein Mandant hat Schnaps und jede Menge Beruhigungsmittel geschluckt“, erläuterte die Verteidigerin. Der 24. Mai war aber auch ein rabenschwarzer Tag für den Oberhausener gewesen. Der ohne Eltern Aufgewachsene, der phasenweise mehr oder weniger auf der Straße lebte, hatte sich mit seiner Freundin zerstritten. Sie beendete die Beziehung.
Kammer wertete alle Taten als minderschwere Fälle
Trost hatte der Angeklagte bei seiner einzigen festen Bezugsperson gesucht: bei seiner Oma. Doch auch mit ihr bekam er Streit. Die Frau warf den Enkel raus. „Dem Angeklagten war danach so ziemlich alles völlig egal“, schilderte seine Anwältin. Nicht einmal die Frage des Vorsitzenden, warum er die Überfälle denn nun genau begangen habe, konnte der 22-Jährige überzeugend beantworten: „Weil ich Zigaretten brauchte?“
Überraschenderweise kam ein Gutachter zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht erheblich in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Das Gericht wertete die Raubtaten angesichts der Gesamtumstände dennoch als minderschwere Fälle. Der Regelfall sieht fünf Jahre Mindeststrafe pro Tat vor. Die Kammer verurteilte den 22-Jährigen zu insgesamt viereinhalb Jahren Haft und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der Untersuchungshäftling wird zeitnah dorthin umziehen. Ist die Therapie erfolgreich, könnte er bereits in zwei Jahren wieder frei sein.