Oberhausen. Hat ein 86-Jähriger seine Parkscheibe auf dem Oberhausener Penny-Parkplatz falsch eingestellt? Er behauptet „Nein“ – „Park & Control“ sagt „Ja“.
Wenn Kunden von Supermärkten auf ihren Parkplätzen nicht korrekt eine Parkscheibe auslegen, dann ist der Ärger schnell groß: Denn schon nach wenigen Minuten des Falschparkens kassieren die großen Supermarkt-Betreiber und Discounter mit Hilfe eines beauftragten Überwachungsdienstleisters ab – 30 Euro ist der Autofahrer dann auf jeden Fall los, manchmal auch mehr. Durch die Überwachungen versuchen die Unternehmen zu verhindern, dass Fremdparker oder Dauerparker wertvolle Kundenparkplätze blockieren – vor allem zu Lasten von Familien mit Kindern oder Senioren.
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Werner Heinrich, 86-jähriger Senior, kauft hin und wieder im Penny-Markt an der Hermann-Albertz-Straße am Rande der Oberhausener Innenstadt ein. Meist radelt der rüstige, aber leicht schwerhörige Ruheständler noch mit dem Fahrrad von seiner Wohnung zum Einkaufen. Diesmal hatte er Hunger auf Kuchen, setzte sich in seinen silbernen Renault – und fuhr am Dienstag, 25. Oktober, auf den Parkplatz des Penny-Marktes.
Parkscheiben-Fehler? Schnelles Knöllchen von über 30 Euro
Genauso wie auf vielen anderen Supermarkt-Parkplätzen herrschen bei Penny strenge Regeln: Wer keine Parkscheibe, natürlich mit richtiger Uhrzeit eingestellt, gut sichtbar an seiner Windschutzscheibe angebracht hat, kriegt Ärger: Die Beobachter der Stuttgarter Parkservice-Firma „Park & Control“, die von der Rewe-Gruppe als Eigentümer der Marke „Penny“ zur Überwachung beauftragt wurden, verteilen schnell Knöllchen über 30 Euro. Und genau dies passierte auch Werner Heinrich.
Denn Heinrich hat zwar nach eigenen Angaben an seine blaue Parkkarte aus Plastik gedacht, an dem weißen zackigen Parkscheiben-Rad gedreht und 16 Uhr eingestellt. Doch am Ende seines 35 Minuten währenden Kuchen-Kaufs musste er einen gelben länglichen Zettel von „Park & Control“ an der Windschutzscheibe entdecken. Bereits um 16.09 Uhr, also nur neun Minuten nach dem Einparken des Rentners, wurde der Zettel von den „Park & Control“-Mitarbeitern mit kleingeschriebenen Texten ausgedruckt. „Die müssen doch hinter einer Hecke gewartet haben“, vermutet der Rentner.
90 Minuten darf man mit Parkscheibe kostenlos auf dem Penny-Parkplatz parken
So oder so: Eigentlich würde in diesem Fall gar kein Verschulden vorliegen, denn anderthalb Stunden darf man mit Parkscheibe kostenlos auf dem Penny-Parkplatz parken. Doch auf dem Zettel mit der Überschrift „Parkverstoß und Zahlungsaufforderung“ mit einer Vertragsstrafe von 30 Euro stand als Anmerkung: „Parkscheibe 12.00“. Das soll wohl so viel heißen wie: Die Parkscheibe war auf 12 Uhr eingestellt. „Nein, das stimmt doch nicht, es war 16 Uhr“, beteuert der Rentner bei einem Besuch in der Redaktion recht glaubwürdig. Er ist daraufhin zur Polizeiwache gestiefelt, um sich über das Unternehmen zu beschweren, wo er nach eigenen Angaben einen Polizeibeamten traf, der erzählt habe, dass es immer wieder mal Beschwerden über „Park & Control“ gebe.
Einen Zuwachs dieser Beschwerden allerdings, so ermittelte Polizeisprecher Maik Podlech, bei seinen Kollegen in der Polizeiwache, sei allerdings vor Ort nicht bemerkt worden. „Nur am Anfang, als Penny diese Regelung vor Jahren einführte, da beschwerten sich sehr häufig Autofahrer – auch weil sie dachten, dass die Polizei oder das Ordnungsamt dafür zuständig sind.“ Sind sie aber auf privaten Flächen von Supermärkten nicht.
Letztendlich aber steht in diesem Fall Aussage gegen Aussage. Denn wie soll der Rentner beweisen, dass er seine Parkscheibe wirklich auf 16 Uhr statt 12 Uhr gestellt hatte? Das Unternehmen hat den ausgedruckten Strafzettel, der Rentner selbst hat nur seinen Kassenzettel in der Hand. Podlech weiß hier im Grunde auch keinen Rat: „Jeder Bürger kommt hier normalerweise in Beweisnot. Letztendlich ist das auch in allen Fällen der Fall, in denen das Ordnungsamt ein Bußgeld verhängt.“ Der persönliche Tipp des Polizeisprechers: Man könne die Parkscheibe mit der eingestellten Zeit mit dem Mobiltelefon fotografieren. „Das Handy erfasst ja in der Regel die genaue Uhrzeit mit dem Foto. Das wäre immerhin ein gewisser Beweis. Aber ob das wirklich praktikabel ist und jeder Autofahrer daran denkt, ein Foto zu machen?“
Nur übers Internet kann man die Stuttgarter Firma „Park & Control“ erreichen
Rentner Werner Heinrich jedenfalls hat das Knöllchen von 30 Euro bezahlt. „Ich will keinen Ärger haben, ich scheue diesen Aufwand mit all dem Papierkram.“ Aber trotzdem ist er zur Redaktion gekommen: „Ich möchte alle anderen Autofahrer warnen, wie schnell man da reinfallen kann.“
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Was ihn fast noch mehr als das Bußgeld der Stuttgarter Privatfirma ärgert, ist die Tatsache, dass dieses Unternehmen nicht telefonisch zu erreichen ist. „Es gibt nur eine Webseite, auf der man Anmerkungen, Anfragen und Beschwerden übers Internet loswerden kann. Es gibt keine Telefonnummer – und ich habe doch kein Internet.“