Oberhausen. Wegen versuchten Totschlags standen zwei Brüder aus Oberhausen vor dem Landgericht. Nach drei Verhandlungstagen wurde das Urteil gesprochen.

Ein Einbruch war möglicherweise der Auslöser für mehrere Gewalttaten zwischen zwei Oberhausener Gruppierungen. So ganz konnte der dreitägige Prozess gegen zwei 28 und 24 Jahre alte Brüder aus Oberhausen das nicht aufklären. Fest stand am Ende aber, dass die Angeklagten am 16. Juli 2020 zwei Männer in einem Geschäft für Sportlernahrung an der Mülheimer Straße teils lebensgefährlich verletzt haben.

Mit Baseballschläger und Teleskopschlagstock hatten die Angeklagten auf den Ladeninhaber auch noch eingeschlagen, als er längst zu Boden gegangen war. Zuvor hatten sie einen 41-jährigen Zeugen ebenfalls durch einen Schlag auf den Kopf verletzt.

Oberhausener Geschäftsmann landete auf dem Operationstisch

Während dieses Opfer mit einer Platzwunde am Kopf davon kam, landete der 40-jährige Ladeninhaber mit mehreren Brüchen diverser Schädel- und Gesichtsknochen auf dem Operationstisch. Unter den Folgen des durch die massive Gewaltanwendung verursachten Schädel-Hirn-Traumas mit Hirnblutungen leidet er bis heute. Seinen bisherigen Job musste er aufgeben.

Das Amtsgericht Oberhausen hatte das Verfahren nach einer Hauptverhandlung am 15. Februar 2022 an das Landgericht Duisburg abgegeben. Doch der Verdacht, es könne sich um einen versuchten Totschlag gehandelt haben, war vor der Schwurgerichtskammer nicht mit letzter Sicherheit zu erhärten.

Nur eine gefährliche Körperverletzung

Zu Gunsten der Angeklagten ging das Gericht davon aus, dass die Brüder zunächst zwar mindestens billigend den Tod des 40-Jährigen in Kauf nahmen, dann aber freiwillig von dem Geschädigten abgelassen hatten. Und davon, dass der Oberhausener zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch nicht ohnmächtig war. Juristen nennen so etwas einen strafbefreienden Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt.

Übrig blieb genau das Delikt, das auch schon beim Amtsgericht Oberhausen angeklagt gewesen war. Die Strafkammer verurteilte die beiden Oberhausener wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung. Wegen der gravierenden Verletzungsfolgen fielen die Strafen allerdings recht deutlich aus: Der bereits mehrfach vorbestrafte 28-Jährige muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, sein bislang unbescholtener 24-jähriger Bruder wurde zu dreieinhalb Jahren Strafhaft verurteilt.